Baselbieter Polizei führte Kontrolle durch
sda. Rund zwei Drittel der Fahrzeuglenker hielten trotz erhobenem Blindenstock am Strassenrand nicht an. Dies ergab eine 90-minütige Kontrolle der Baselbieter Polizei am Mittwoch in Oberwil, die gemeinsam mit zwei ...
Baselbieter Polizei führte Kontrolle durch
sda. Rund zwei Drittel der Fahrzeuglenker hielten trotz erhobenem Blindenstock am Strassenrand nicht an. Dies ergab eine 90-minütige Kontrolle der Baselbieter Polizei am Mittwoch in Oberwil, die gemeinsam mit zwei Sehbehinderten durchgeführt wurde. Viele Lenkerinnen und Lenker kannten die Regel nicht: Blinde und sehbehinderte Personen haben Vortritt, wenn sie am Strassenrand stehen und den weissen Stock senkrecht vor sich halten. Der Vortritt gilt auch ausserhalb von Fussgängerstreifen sowie in Tempo-30-Zonen.