Kanton ruft Sperrgebiet aus
vs. Die Kantonstierärztin Marie-Louise Bienfait teilt in einem Schreiben mit, dass in Waldenburg die Sauerbrut in einem Bienenstand festgestellt worden sei. Weil es sich um eine Seuche handelt, die staatlich bekämpft werden muss, sei ...
Kanton ruft Sperrgebiet aus
vs. Die Kantonstierärztin Marie-Louise Bienfait teilt in einem Schreiben mit, dass in Waldenburg die Sauerbrut in einem Bienenstand festgestellt worden sei. Weil es sich um eine Seuche handelt, die staatlich bekämpft werden muss, sei ein Sperrgebiet eingerichtet worden. Es umfasst einen Radius von 1 Kilometer um den betroffenen Standort. Innerhalb dieses Gebiets dürfen keine Bienen und keine Waben ein- oder ausgeführt werden.
Die Sauerbrut wurde von den Behörden am 30. Juni festgestellt. Für Imker im Sperrgebiet gilt, dass sie bei einem Verdacht sofort den zuständigen Bieneninspektor informieren müssen. Auch der Umgang mit Material ist geregelt. Gerätschaften dürfen nur in einen anderen Bienenstock gebracht werden, wenn sie gereinigt und desinfiziert worden sind. Der Bieneninspektor kontrolliert nach Angaben des Amts alle Bienenstände im Sperrgebiet innerhalb von 30 Tagen auf Sauerbrut.
Bei den Kontrollen werden die Bienenvölker auf Anzeichen der Krankheit überprüft. Völker mit klinischen Symptomen sowie sogenannte schwache Völker müssen markiert werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der Sperre liegt bei den Imkerinnen und Imkern.
Sauerbrut ist eine sehr ansteckende bakterielle Krankheit der Bienenbrut. Betroffen sind die Larven: Sie sterben nach Angaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen noch vor dem Verdeckeln der Brutzelle. Für Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.