Überraschend hoher Überschuss
12.06.2026 LausenJahresrechnung 2025 fällt deutlich besser aus als budgetiert
sth. Die Gemeindeversammlung in Lausen verlief äusserst zustimmungsfreudig. Rund 40 Stimmberechtigte fanden sich am Mittwochabend im Gemeindesaal ein. Im Zentrum der Versammlung standen die Genehmigung ...
Jahresrechnung 2025 fällt deutlich besser aus als budgetiert
sth. Die Gemeindeversammlung in Lausen verlief äusserst zustimmungsfreudig. Rund 40 Stimmberechtigte fanden sich am Mittwochabend im Gemeindesaal ein. Im Zentrum der Versammlung standen die Genehmigung der erfreulichen Rechnung 2025 sowie die Totalrevision des Verwaltungs- und Organisationsreglements. Die Jahresrechnung schloss mit einem Ertragsüberschuss von knapp 60 000 Franken ab – ein hervorragendes Resultat, wenn man bedenkt, dass ursprünglich ein Defizit von rund 895 000 Franken budgetiert war. Unter Berücksichtigung aller vorgenommenen Vorfinanzierungen beläuft sich die tatsächliche Ergebnisverbesserung auf stolze 4,85 Millionen Franken.
Zu den positiven Zahlen trugen im Wesentlichen höhere Steuereinnahmen (insgesamt 1,85 Millionen Franken mehr), ein höherer kantonaler Finanzausgleich sowie der Verkauf des Kabelnetzes bei, der einen Buchgewinn von 349 000 Franken einbrachte. Zudem wurde das verbliebene Eigenkapital der Anlage von 1,5 Millionen Franken ins ordentliche Eigenkapital übertragen.
Dank dieser Liquidität beschloss die Versammlung auf Antrag von Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission, kräftige Reserven für Grossprojekte zu bilden: 3,5 Millionen Franken fliessen in die Finanzierung des bereits erstellten Neubaus des Dreifachkindergartens Garbe samt Tagesstrukturen, darüber hinaus werden 400 000 Franken für die Sanierung des Schulhauses Mühlematt zurückgelegt. Die Versammlung genehmigte die Jahresrechnung einstimmig.
Reglement wird erneuert
Ebenfalls gutgeheissen wurde das überarbeitete Verwaltungs- und Organisationsreglement. Das bisherige Regelwerk stammte aus dem Jahr 1999 und entsprach in vielen Punkten nicht mehr der heutigen Praxis. Neu werden Einladungen und Publikationen zusätzlich zum «Lausner Anzeiger» auch online aufgeschaltet. Auch die Einladungsfrist für Versammlungen wurde von 14 auf 10 Tage verkürzt, um flexibler agieren zu können.
Das Reglement soll nach Genehmigung durch den Kanton per 1. Juli in Kraft treten. Die Stimmberechtigten stimmten der Vorlage mit einer Enthaltung zu.
