Bedingte Freiheitsstrafe wegen Schussabgabe vor Kindern
29.05.2026 Muttenz70-Jährige zu zehn Monaten verurteilt
Eine 70-jährige Rentnerin hat am 1. August 2023 in einer Familiengartenanlage in Aesch aus einer Pistole geschossen, in nächster Nähe zu drei Kindern. Das Baselbieter Strafgericht verurteilte sie am Mittwoch zu einer bedingten ...
70-Jährige zu zehn Monaten verurteilt
Eine 70-jährige Rentnerin hat am 1. August 2023 in einer Familiengartenanlage in Aesch aus einer Pistole geschossen, in nächster Nähe zu drei Kindern. Das Baselbieter Strafgericht verurteilte sie am Mittwoch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten.
sda. Das Baselbieter Strafgericht hat am Mittwoch eine 70-Jährige unter anderem wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Sie hatte aus Ärger über das 1.-August-Feuerwerk in nächster Nähe zu Kindern aus einer Pistole geschossen.
Das Gericht in Muttenz verurteilte die Rentnerin auch wegen mehrfacher Tätlichkeit, Nötigung sowie Vergehen gegen das Waffenund Betäubungsmittelgesetz. Der Sachverhalt sei erstellt und die Aussagen der betroffenen drei Buben seien glaubhaft, sagte der Gerichtspräsident: Die heute 70-Jährige feuerte unter Cannabiseinfluss aus einer Distanz von lediglich 1 bis 2 Metern zu den Kindern einen Schuss ab. Sie hatte sich am 1. August 2023 bei einer Familiengartenanlage in Aesch über deren Feuerwerk aufgeregt.
«Ein geringes Abweichen hätte tödliche Folgen haben können», sagte der Gerichtspräsident weiter.
Die Aussage der Beschuldigten, sie habe «in Richtung Himmel» geschossen, erachtete das Gericht nicht als plausibel. Nicht einmal die Beschuldigte selbst habe dies bei der Einvernahme so demonstriert.
Die 70-Jährige hütete am Abend der Bundesfeier einen Hund, der wegen des Feuerwerks in Stress geriet. Sie wollte den Buben im Alter von 7, 10 und 11 Jahren mit der Pistole «eine Lektion erteilen», wie der Richter schilderte.
«Das Leben der Kinder ist höher zu gewichten als die Psyche des Hundes», sagte er weiter. Die Angeklagte habe die Konfrontation aktiv gesucht und sich nachher zu Hause die Waffe für eine Straftat geholt. Eine Skrupellosigkeit sei somit gegeben.
Busse wegen Tätlichkeit
Entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft verurteilte das Strafgericht die Frau nicht wegen einfacher Körperverletzung, sondern erteilte ihr lediglich eine Busse wegen Tätlichkeiten. Die Buben litten nach der Schussabgabe unter einem Tinnitus, der jedoch nach kurzer Zeit wieder verschwunden war. Mangels objektiver Feststellung einer längeren Krankheit blieb das Gericht daher bei der Tätlichkeit. Deswegen und weil sie Cannabis konsumiert hatte, muss die Seniorin eine Busse von 350 Franken bezahlen.
Das Gericht milderte die Länge der bedingten Freiheitsstrafe ab, da es die Schuldfähigkeit bei der Rentnerin als vermindert einstufte. Wie ein psychiatrisches Gutachten festhält, war die Steuerungsfähigkeit bei ihr zum Tatzeitpunkt eingeschränkt.
Die Frau leidet unter Depressionen und stand zur Tatzeit unter Cannabiseinfluss: Sie konsumierte dieses neben den verschriebenen Antidepressiva als Selbstmedikation.
Staat kommt für Geldstrafe auf
Bei der Konzentration, die gerichtsmedizinisch bei ihr festgestellt wurde, sei sie nicht einmal mehr fahrfähig gewesen, sagte der Richter weiter. Die Frau war nicht vorbestraft. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren gelangte das Gericht schliesslich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Die Rentnerin wird aufgrund ihrer finanziellen Situation die Verfahrens- und Expertenberichtskosten sowie die Gerichtsgebühr von zusammengerechnet rund 30 000 Franken nicht bezahlen können. «Infolge Uneinbringlichkeit» gehen diese Kosten zulasten des Staats.
Die 70-Jährige muss ihre Psychotherapie weiterführen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
