Bauherrschaft weg – Grube bleibt
13.10.2026 LäufelfingenÄrger, Dreck und offene Fragen nach Konkurs von Grundstücksbesitzerin
Am Weihermattweg in Läufelfingen hätten drei Einfamilienhäuser entstehen sollen. Stattdessen klafft dort seit Monaten eine grosse Baugrube. Die Anwohner hätten sich einen Baustopp durch den ...
Ärger, Dreck und offene Fragen nach Konkurs von Grundstücksbesitzerin
Am Weihermattweg in Läufelfingen hätten drei Einfamilienhäuser entstehen sollen. Stattdessen klafft dort seit Monaten eine grosse Baugrube. Die Anwohner hätten sich einen Baustopp durch den Kanton gewünscht. Doch dieser sah dafür keine Möglichkeit.
Janis Erne
Drei Einfamilienhäuser, eingebettet in das Wohnquartier am Läufelfinger Westhang mit Blick ins Grüne. Das Projekt sah ansprechend aus – doch am Ende mündete es in einem grossen Ärgernis für die Nachbarschaft und die Gemeinde. Statt neuer Gebäude befindet sich am Weihermattweg seit Monaten eine grosse Baugrube. Rundherum stehen Gitter. Bei starkem Regen füllt sich die Grube, und das schmutzige Wasser fliesst die Strasse hinunter, wobei jeweils die Gemeinde für die Reinigung aufkommen muss.
«Es ist eine Sauerei», sagen mehrere Anwohner, mit denen die «Volksstimme» sprechen konnte. Sie ärgern sich nicht nur über den Dreck und die unschöne Baugrube, sondern auch über den Verlauf des Projekts. Ein Anwohner berichtet, er habe von Anfang an befürchtet, dass das Bauvorhaben irgendwann stecken bleiben würde. Erste Zweifel habe er bereits bei den Probebohrungen gehabt, die aus seiner Sicht sehr lückenhaft durchgeführt worden seien. Auch das vorsorgliche Rissprotokoll für die umliegenden Häuser, das bei grösseren Bauprojekten üblich ist, sei mangelhaft gewesen.
Misstrauisch wurden die Anwohner auch, als die Bauherrschaft mit teuren Autos wie Ferrari, Porsche oder BMW vorgefahren sei und versichert habe, dass Geld hier keine Rolle spiele. Ein halbes Jahr später ging die Bauherrin, eine Firma aus dem Kanton Aargau, in Konkurs. Seither haben die Anwohner nichts mehr vom Geschäftsführer gehört. Auch Kontaktversuche der «Volksstimme» blieben bis Redaktionsschluss erfolglos.
Zweifel reichen nicht aus
Fast noch mehr irritiert ist die Nachbarschaft vom Kanton Baselland. Dieser, so die Anwohner, hätte entschieden eingreifen müssen, als die Bauherrschaft im vergangenen Dezember wenige Tage vor Ablauf der für zwei Jahre gültigen Baubewilligung mit den Arbeiten begann. «Es wurde ein Baucontainer schräg aufgestellt und etwas gebaggert, aber ohne jeglichen Plan», erzählt ein Anwohner. «Für uns war sofort klar: Das alles sieht sehr unseriös aus. Daher haben wir uns beim Kanton gemeldet und auf einen Baustopp gedrängt.»
Daraus wurde jedoch nichts. Auf Anfrage der «Volksstimme» nimmt das kantonale Bauinspektorat (BIT) ausführlich Stellung zum Fall. Es bestätigt, von Anwohnern kontaktiert worden zu sein und sich bei Baustart selbst ein Bild vor Ort gemacht zu haben. Letztendlich, so die Behörde, seien ihr aber die Hände gebunden gewesen. Denn sowohl die Baupläne als auch das von einer Fachstelle geprüfte geotechnische Gutachten der Bauherrschaft seien in Ordnung gewesen.
Das Fazit des Bauinspektorats ist klar: «Für uns bestanden zu keinem Zeitpunkt ausreichende Tatsachen, um im Rahmen der uns zustehenden Kompetenzen eine (vorsorgliche) Baueinstellung zu verfügen.» Die Zweifel der Nachbarschaft an der fachgerechten Bautätigkeit, die behaupteten mangelhaften Probebohrungen und Rissprotokolle sowie die Qualität der Baustellensicherung hätten das BIT nicht zu «sofortigen Zwangsmassnahmen» ermächtigt. Für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten seien wiederum die von der Bauherrschaft beauftragten Unternehmen verantwortlich.
Debakel bahnt sich an
Die Aushubarbeiten liefen also an. Der erste Baumeister machte auf die Anwohner einen seriösen Eindruck. Er wollte ihnen zufolge auch Stützmauern erstellen, um den Hang zu sichern. Doch nachdem er durch einen Mann mit Fahrzeug aus Mailand ersetzt worden sei, habe sich die Situation rapide verschlechtert.
Der neue Baumeister, so erzählen die Anwohner weiter, habe «einfach gebaggert», ohne Nivelliergerät oder Höhenmesser. Zudem habe er keine Stützmauern eingebaut und grosse Felsbrocken ungesichert im oberen Bereich der Baustelle stehen gelassen. Sie hätten laut Aussage von Anwohnern hinunterrollen und Häuser oder Autos beschädigen oder auf der Strasse spielende Kinder verletzen können. Ein Nachbar beauftragte schliesslich auf eigene Kosten einen Geometer, der Messpunkte fixierte, um festzustellen, ob sein Grundstück rutscht.
Angesichts dieser Vorkommnisse sind die Anwohner fürs Erste froh, dass die Bautätigkeiten ruhen und der Hang dank des noch vorhandenen Felsens einigermassen stabil wirkt. Das bedeutet aber auch, dass die Baugrube noch eine Weile bestehen bleiben wird: Eine öffentliche Versteigerung des 1406 Quadratmeter grossen Grundstücks, das vom Baselbieter Betreibungs- und Konkursamt auf 630 000 Franken geschätzt wurde, kam bislang nicht zustande. Wie es mit dem Grundstück weitergeht, liegt nun in den Händen der Aargauer Behörden, die nach dem Konkurs der Eigentümerfirma zuständig sind. Im Namen des Konkursamts teilt die Medienstelle der Aargauer Gerichte mit, dass sie aufgrund des Amtsgeheimnisses während des laufenden Verfahrens keine Auskünfte erteilen könne.
Klar ist: Ein Verkauf wird nicht ganz einfach sein. Der Käufer des Grundstücks wird laut dem Baselbieter Bauinspektorat die Rechte und Pflichten der bisherigen Eigentümerin übernehmen müssen. Er wird damit auch gegenüber den Nachbarn und ihren allfälligen Forderungen aus Werkeigentümerhaftung oder Nachbarrecht verantwortlich. Die bestehende Baubewilligung könne übernommen werden, müsse aber nicht. Werde die Bewilligung nicht übernommen, könne das BIT nach einer Fristansetzung vom Grundeigentümer die Wiederauffüllung der Baugrube verlangen. Kurzum: Eine neue Bauherrschaft wäre mit vielen Unsicherheiten konfrontiert. Aus den Häusern mit Blick ins Grüne wird daher auf absehbare Zeit wohl nichts.




