Barrieren bei Bahnhöfen bleiben
05.11.2026 Tecknau, LausenAnpassungen für Behindertengängigkeit erst nach 2030
Das Bundesamt für Verkehr teilte kürzlich mit, dass die Bahnhöfe Lausen und Tecknau erst weit nach 2030 barrierefrei umgebaut werden. Bis dahin sind Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung ...
Anpassungen für Behindertengängigkeit erst nach 2030
Das Bundesamt für Verkehr teilte kürzlich mit, dass die Bahnhöfe Lausen und Tecknau erst weit nach 2030 barrierefrei umgebaut werden. Bis dahin sind Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung weiterhin auf die Hilfe des Bahnpersonals angewiesen.
Tobias Gfeller
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz waren die Bahnen und die Strasseneigentümer bis Ende 2023 verpflichtet, ihre Bahnhöfe und Haltestellen so umzugestalten, dass Menschen mit Beeinträchtigungen sie selbstständig nutzen können. Voraussetzung ist, dass der Aufwand verhältnismässig ist.
Zum Ende des vergangenen Jahres konnten Menschen mit Beeinträchtigungen in der Schweiz 1168 von total 1800 Bahnhöfen und Bahnhaltestellen selbstständig nutzen. Insgesamt profitieren 83 Prozent aller Reisenden von behindertengerechten Umbauten. Das geht aus dem Ende September veröffentlichten Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) hervor.
Zu den Bahnhöfen mit den längsten Verzögerungen gehören Lausen und Tecknau. Gemäss Standbericht des BAV sollen die Bauarbeiten für die Behindertengleichstellung am Bahnhof Lausen im Dezember 2030 beginnen. Die Inbetriebnahme des erneuerten Bahnhofs ist für Dezember 2032 vorgesehen. Beim Bahnhof Tecknau sollen die Bauarbeiten gar erst im Dezember 2033 starten. Die Inbetriebnahme ist für Dezember 2034 geplant.
Klare Prioritäten
Auf Nachfrage nach den Gründen für die Verzögerung gehen das Bundesamt für Verkehr und die SBB nicht konkret auf die Beispiele Lausen und Tecknau ein. SBB-Mediensprecher Moritz Weisskopf schreibt: «Die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes an den Schweizer Bahnhöfen ist ein langfristiges Programm. Gründe für die Verzögerungen sind unter anderem die hohe Zahl der anzupassenden Bahnhöfe, die Komplexität der Projekte sowie begrenzte Planungs-, Personal- und Finanzressourcen.»
In Sachen Bahninfrastruktur würden die baulichen Massnahmen zugunsten der Behindertengleichstellung zum grössten Teil im Rahmen von Ausbau- oder Unterhaltsprojekten im gleichen Projekt umgesetzt, um Kosten zu sparen und um zu verhindern, dass am gleichen Bahnhof mehrfach in kurzer Zeit gebaut wird, ergänzt BAV-Mediensprecher Michael Müller. «Der Nachteil ist, dass die Massnahmen für das Behindertengleichstellungsgesetz zum Teil nach hinten verschoben werden müssen.»
Priorität hätten die grösseren Bahnhöfe, um für eine grössere Anzahl an Fahrgästen eine Wirkung zu erzielen. Das Bundesamt für Verkehr und die SBB stellen jenen Gemeinden, die von Verzögerungen betroffen sind, Ersatzmassnahmen an den Bahnhöfen in Aussicht. «Wo ein autonomer Ein- und Ausstieg noch nicht möglich ist, unterstützt die SBB Reisende mit eingeschränkter Mobilität mit Hilfestellungen durch Personal», erklärt Weisskopf. Sind Bahnhof und Perron nicht entsprechend zugänglich, könne ein Shuttle zur nächsten zugänglichen Haltestelle eingesetzt werden. Konkrete provisorische bauliche Massnahmen über die bekannten persönlichen Hilfen hinaus stellen das Bundesamt für Verkehr und die SBB bei den Bahnhöfen Lausen und Tecknau nicht in Aussicht.
Die beiden Oberbaselbieter Bahnhöfe haben unterschiedliche Mängel in Sachen Behindertengleichstellung. Lausen und Tecknau verfügen gemäss dem SBB-Mediensprecher über gesetzeskonforme P55-Perrons, deren Einstiegskante 55 Zentimeter von der Schienenoberkante abweicht. Auch verfügen beide Bahnhöfe über stufenlose Rampen.
In Lausen entsprechen die SBB-Rampen der Norm des Behindertengleichstellungsgesetzes, die Gleisüberhöhung aber nicht. In Tecknau entspreche die Rampenneigung vom Aufnahmegebäude in die Personenunterführung nicht der Behindertengleichstellung. «Die Mängel in beiden Bahnhöfen werden möglichst zeitnah korrigiert, spätestens jedoch mit dem nächsten Substanzerhalt», versichert Weisskopf. Dies sei aber abhängig von den der SBB zur Verfügung stehenden Finanzmitteln.

