SELTISBERG
02.10.2026 SeltisbergPool-Abwasser ablassen
Die Entleerung von Pools erfordert besondere Sorgfalt, um Schäden an Umwelt und Gewässern zu vermeiden. Da der lehmige Untergrund in unserer Gemeinde nur schlecht Wasser versickern lässt, ist eine Versickerung des Pool-Abwassers nicht ...
Pool-Abwasser ablassen
Die Entleerung von Pools erfordert besondere Sorgfalt, um Schäden an Umwelt und Gewässern zu vermeiden. Da der lehmige Untergrund in unserer Gemeinde nur schlecht Wasser versickern lässt, ist eine Versickerung des Pool-Abwassers nicht gestattet. Wurde das Pool-Wasser mit Chemikalien behandelt, darf es nicht in ein Gewässer gelangen und muss fachgerecht entsorgt werden. Fest installierte Pools sind in diesem Fall an die Kanalisation (ARA) anzuschliessen. Dabei gelten folgende Bedingungen:
• Entleerung nur bei Trockenwetter
• Die letzte Zugabe von Chemikalien muss mindestens drei Wochen zurückliegen
• Der maximale Abfluss darf 2 Liter pro Sekunde nicht überschreiten
Wenn möglich, soll das Pool-Abwasser über die Hausinstallationen (beispielsweise Wassertrog oder Bodenablauf im Keller) in die Kanalisation geleitet werden. Alternativ ist eine Ableitung über den Einlaufschacht möglich – aber nur, wenn sichergestellt ist, dass dieser an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen ist. Wichtig: Viele Strassenschächte leiten das Wasser direkt in ein Gewässer weiter! Pool-Abwasser darf niemals über Sauberwasserleitungen in die Umwelt gelangen.
Schneiden Sträucher und Bäume
Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Auch die Strassenreinigung wird erschwert und vorstehende Äste beschädigen die Reinigungsfahrzeuge, was unnötige Kosten für das Gemeinwesen verursacht. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kantonalem Strassengesetz sowie Strassenreglement der Gemeinde, ihre Grünanlagen zu kontrollieren. Bei Fahrbahnanstoss sind überhängende Bäume und Sträucher auf eine Höhe von mindestens 4,5 Metern und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von mindestens 2,5 Metern zurückzuschneiden. Hecken sind auf eine maximale Höhe von 1,80 Metern herunterzuschneiden. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt, sondern müssen gut sichtbar sein.
Geschwindigkeitskontrollen
Am 10. August führte die Baselbieter Polizei auf der Liestalerstrasse in Seltisberg eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Die Messung fand von 6.59 bis 8.32 Uhr statt. Während dieser Zeit wurden die Geschwindigkeiten von insgesamt 221 Fahrzeugen gemessen. Dabei musste lediglich eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden, Verzeigungen gab es keine. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 56 km/h bei signalisierten 50 km/h. Die Übertretungsquote lag damit bei erfreulich tiefen 0,45 Prozent. Solche Kontrollen leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und sollen das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmenden für eine angepasste und vorausschauende Fahrweise stärken.
