ITINGEN
30.10.2026 ItingenEinführung Tempo 30
Anlässlich der Informationsveranstaltung vom 27. April wurde über das erarbeitete und durch die Kantonspolizei vorgeprüfte Massnahmenkonzept zur flächendeckenden Einführung von Tempo 30 in Itingen informiert und ...
Einführung Tempo 30
Anlässlich der Informationsveranstaltung vom 27. April wurde über das erarbeitete und durch die Kantonspolizei vorgeprüfte Massnahmenkonzept zur flächendeckenden Einführung von Tempo 30 in Itingen informiert und Vorstösse aus der Bevölkerung entgegengenommen. Aus zeitlichen wie auch funktionalen Gründen wurde das Konzept zur Einführung von Tempo 30 auf Gemeindestrassen sowie auf den Kantonsstrassen (Landstrasse und Sonnenbergweg) unterteilt. Mit Datum vom 2. Juli wurden dann die entsprechenden Tempo-30-Verkehrsanordnungen für alle Gemeindestrassen (das heisst exklusive Landstrasse und südlicher Sonnenbergweg/Kantonsstrassen) durch die Sicherheitsdirektion und Verkehrspolizei mit einer Einsprachefrist von 10 Tagen im kantonalen Amtsblatt publiziert und die Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aufgelegt. Weiter erfolgte die Publikation ebenfalls auf unserer Website sowie mittels Gemeinde-News-App. Nach Ablauf der ungenutzten Auflagefrist konnte dann die Submission im Einladungsverfahren durchgeführt und der Auftrag zur Massnahmenumsetzung an das Unternehmen Stöcklin AG Ettingen erteilt werden. Mit der Installation der Signale sowie dem Anbringen der Markierungen wird nun Anfang November gestartet. Voraussichtlich können diese Arbeiten in zwei bis drei Wochen abgeschlossen werden. Falls dies witterungsbedingt nicht möglich ist, werden die Markierungsarbeiten im Frühjahr kommenden Jahres fertiggestellt. Die Befahrung respektive Durchfahrt auf den Strassen ist grundsätzlich jederzeit gewährleistet. Tempo 30 wird erst dann wirksam, wenn sämtliche Massnahmen umgesetzt sind (Signalisierung und Markierung). Sollten die Markierungsarbeiten dieses Jahr nicht mehr vollständig ausgeführt werden können, würden die bereits montierten Signale entsprechend abgedeckt, bis die Zonen vollständig fertiggestellt sind und in Betrieb genommen werden können. Über die vollständige Fertigstellung der Massnahmen auf den Gemeindestrassen sowie den nachfolgenden Beginn von Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei Basel-Landschaft wird die Gemeinde die Einwohnerinnen und Einwohner zum entsprechenden Zeitpunkt informieren.
