Dauerparkieren
In Rickenbach werden für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden, Gebühren erhoben. Die Gebühr beträgt monatlich 30 Franken. Die Gebührenpflicht basiert auf dem Prinzip der ...
Dauerparkieren
In Rickenbach werden für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden, Gebühren erhoben. Die Gebühr beträgt monatlich 30 Franken. Die Gebührenpflicht basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration. Das heisst, wer neu gebührenpflichtig wird, hat dies der Gemeinde zu melden. Sporadisch werden auch Kontrollen durchgeführt.
Alle Texte wurden aus den amtlichen Publikationsorganen der entsprechenden Gemeinden übernommen.