Lärm
Bei herrlichen Temperaturen gedeiht auch die Vegetation wieder prächtig und damit stehen Arbeiten im Garten wie Rasenmähen an. Wir erinnern an Paragraf 5 des Polizeireglements, wonach lärmige Hausund Gartenarbeiten sowie die Benützung ...
Lärm
Bei herrlichen Temperaturen gedeiht auch die Vegetation wieder prächtig und damit stehen Arbeiten im Garten wie Rasenmähen an. Wir erinnern an Paragraf 5 des Polizeireglements, wonach lärmige Hausund Gartenarbeiten sowie die Benützung öffentlicher Abfallsammelstellen nur zu bestimmten Zeiten an Wochentagen erlaubt sind. An Sonn- und Feiertagen ist jede Betätigung verboten, die mit Lärm oder auf andere Weise die öffentliche Ruhe stört.