GELTERKINDEN
17.07.2026 GelterkindenStrassenbenutzung für Anlässe
Wird öffentlicher Strassenraum für eine Veranstaltung, für ein Quartiersfest usw. genutzt, ist vorgängig dafür bei der Gemeinde eine Bewilligung einzuholen (Art. 37 Abs. 1 Strassenreglement der Gemeinde ...
Strassenbenutzung für Anlässe
Wird öffentlicher Strassenraum für eine Veranstaltung, für ein Quartiersfest usw. genutzt, ist vorgängig dafür bei der Gemeinde eine Bewilligung einzuholen (Art. 37 Abs. 1 Strassenreglement der Gemeinde Gelterkinden). Damit ist gewährleistet, dass auch die Blaulicht-Organisationen informiert sind. Das Gesuchsformular ist auf www.gelterkinden.ch (Politik und Verwaltung/Dienstleistungen/Strassen- und Allmendbenutzung) abrufbar. Für allfällige Auskünfte steht die Abteilung Bau, 061 985 22 55, bau@gelterkinden.ch, gerne zur Verfügung.
Zurückschneiden von Sträuchern
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit und das ungestörte Passieren nicht beeinträchtigen. Verantwortlich dafür sind die entsprechenden Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer. Bäume und Sträucher entlang der öffentlichen Verkehrsanlagen dürfen nicht zu weit auf das Trottoir respektive in den Fahrbahnbereich ragen. Der Strassenunterhaltsdienst und die Strassenverkehrssicherheit werden dadurch teilweise stark beeinträchtigt. Die Bevölkerung wird daher gebeten, Bepflanzungen laufend und wo nötig auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden. Es werden sporadisch Kontrollen durchgeführt. Die Höhe muss mindestens 4,50 Meter (über der Fahrbahn) respektive 2,50 Meter (über dem Trottoir) betragen. Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale und Strassentafeln dürfen nicht beeinträchtigt sein. Den Strassenraum bedrohendes Astwerk (Sturm) ist ebenfalls zu entfernen.
Japankäfer-Hotline
Der gebietsfremde Japankäfer kann grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichten. Er ernährt sich von rund 400 Pflanzen. Dazu zählen landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden. Häufig bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück, die Pflanze wird stark geschwächt oder stirbt ab. Bisher wurde der Japankäfer im Baselbiet lediglich im unteren Kantonsteil bis Muttenz gefangen. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern oder auf ein Minimum zu reduzieren, setzt der Kanton Massnahmen zur Überwachung und Bekämpfung des Schädlings um. Ab sofort steht eine neue Hotline zur Verfügung, über die Informationen eingeholt sowie Meldungen gemacht werden können. Die Hotline ist unter 061 267 64 00 erreichbar. Zudem können Meldungen an japankaefer@bl.ch (mit Foto) gemacht werden.
