SPRACHPOLIZEI
04.06.2026 PolizeiSchon wieder
«Leute, die andere täuschen, setzten gezielt emotionale sowie Autoritätssignale.» Dieses Zitat wurde kürzlich in einem lesenswerten Interview gross hervorgehoben. Es handelte von Betrügern, die ihren Opfern die grosse Liebe ...
Schon wieder
«Leute, die andere täuschen, setzten gezielt emotionale sowie Autoritätssignale.» Dieses Zitat wurde kürzlich in einem lesenswerten Interview gross hervorgehoben. Es handelte von Betrügern, die ihren Opfern die grosse Liebe vorgaukeln und sie dann im grossen Stil ausnehmen. Zu lesen war es vor einiger Zeit in der «Basler Zeitung». Diese prominent platzierten Zitate dienen einerseits dazu, die meist langen Zwiegespräche optisch aufzulockern. Andererseits sollen sie die Lust am Lesen wecken. Deshalb werden dafür in der Regel zugespitzte, provokative Sätze ausgesucht.
In diesem Gespräch mit einer forensischen Psychologin finden sich tatsächlich mehrere Zitate, die besser geeignet wären, um diese Neugierde zu wecken. Doch darum soll es hier nicht gehen, sondern schlicht um Grammatik. Weshalb setzt die Psychologin den ersten Teil ihres Satzes in die Gegenwart (Präsens), den zweiten aber fälschlicherweise in die Vergangenheit (Präteritum)? Tatsächlich hat sie sich im Interview richtigerweise in der Gegenwart ausgedrückt, der Form des Allgemeingültigen («Und sie bewegt sich doch»). Der – selbstverständlich unbedeutende – Fehler ereignete sich einmal mehr bei der Produktion der Zeitungsseiten in der Redaktionsstube.
Fünf Tage zuvor stand in der anderen regionalen Tageszeitung, der «bz», in der Bildlegende zu einem Porträt von Schiedsrichter Sandro Schärer: «Einst wollte Schärer als junger Fussball dem Schiedsrichter nur helfen, inzwischen ist aus ihm selber einer geworden.» Fussball? Im gleichen Blatt wurde früher einmal «ein Ungleichgewicht von Staats und Privatkliniken» (statt Staats-) hervorgehoben. Oder etwas spitzfindig in der «BaZ»: «Am meisten scheint Gisèle Pelicot getroffen davon, dass es auch Frauen gab, die ihr nicht glaubten.» Entweder muss es «getroffen zu haben» oder dann «betroffen davon» heissen. Im Artikel selber finden sich die Fehler nicht, sie tauchen immer nur in der hervorgehobenen Form auf.
Selbstverständlich besitzen unsere regionalen Medien kein Sonderrecht auf diese Form von Fehlern. So pries die «Bündner Zeitung» Ende Januar auf ihrer Titelseite einen Artikel über einen Bündner an, der online um 3000 Franken geprellt worden war. Im 16 Zeilen umfassenden Appetitanreger stiess man gleich auf drei grobe Kommafehler, und daneben wurde in Grossschrift ein Porträt von Roman Josi als «Beckenbauer des Eishockey» (statt «Eishockeys») angekündigt. Im ganzseitigen Bericht über den betrogenen Bündner auf Seite 8 – ein starkes Stück Lokaljournalismus – sticht dagegen kein einziger Fehler ins Auge. Der Sprachpolizist hatte den Kuli vergeblich gezückt.
An dieser Stelle hat er sich bereits einmal über die gehäuften Fehler in Bildunterschriften, hervorgehobenen Zitaten und so weiter ausgelassen. Seine neuen Beispiele wollte er deshalb aber nicht ungenutzt in den Papierkorb werfen. In der Hoffnung, dass sich für einmal nicht drittet, was sich gezweitet hat, folgt noch das Glanzstück. Es stammt aus der «Basler Zeitung» vom 11. April. Auf der Titelseite stand dort ganz oben rechts: «IV wieder Willen». Wider Willen!
Und als wolle sie in dieser Rubrik ihrer Konkurrenz das letzte Wort nicht gönnen, lieferte die «bz» in ihrem Regionalteil noch eine rätselhaft-dadaistische Bildlegende mit dem Wortlaut «oi iuguozg uozg oiuzg» nach. Dem haben wir nichts hinzuzufügen.
