Erwahrung der Ersatzwahl
Die Geschäftsprüfungskommission ist nach dem Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120) die Erwahrungsinstanz von Wahlen in den Gemeinderat. Am Sonntag, 8. März, wurde für den Rest der Amtsperiode bis zum 30. Juli 2028 in ...
Erwahrung der Ersatzwahl
Die Geschäftsprüfungskommission ist nach dem Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120) die Erwahrungsinstanz von Wahlen in den Gemeinderat. Am Sonntag, 8. März, wurde für den Rest der Amtsperiode bis zum 30. Juli 2028 in den Gemeinderat Nusshof mit einem absoluten Mehr von 54 Stimmen gewählt: Nadia Allemann (97 Stimmen). Innerhalb der gesetzlichen Frist gemäss § 83 (Gesetz über die politischen Rechte) ist gegen das Wahlresultat keine Beschwerde erhoben worden. Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Nusshof hat die Wahl am 20. März erwahrt. Herzliche Gratulation zur Wahl.