Brandschutz
Im Zusammenhang mit dem tragischen Brandereignis in Crans Montana hat die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung die Gemeinden über die Verantwortlichkeiten und Anforderungen im Bereich Gelegenheitswirtschaften (z.B. Fasnachtsbeizli, Festwirtschaft) ...
Brandschutz
Im Zusammenhang mit dem tragischen Brandereignis in Crans Montana hat die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung die Gemeinden über die Verantwortlichkeiten und Anforderungen im Bereich Gelegenheitswirtschaften (z.B. Fasnachtsbeizli, Festwirtschaft) informiert. Grundsätzlich sind Eigentümer und Nutzer der Lokalitäten für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und die Sicherheit der Personen verantwortlich. Die Gemeinden haben als Bewilligungsbehörden bei der Erteilung von Gelegenheitswirtschafts-Bewilligungen – insbesondere die zulässige Personenzahl – unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten festzulegen. Eine Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Sicherheit gewährleistet sind. Empfohlen wird zudem, in die Bewilligungen insbesondere folgende Bedingungen aufzunehmen: Verbot von Feuerwerk im Innern von Gebäuden im Eingangsbereich, gut sichtbare Anschrift der maximal zulässigen Gästezahl sowie deren Überwachung durch den Bewilligungsinhaber. Bei Verstössen ist die Gemeinde verpflichtet, entsprechende Massnahmen bis hin zur Schliessung zu ergreifen. Die Gemeinde Buckten hat ihre Gelegenheitswirtschafts-Bewilligung entsprechend angepasst.