Pilzbericht Saison 2025
Unsere Pilzkontrolleurinnen haben ihren Bericht über die vergangene Saison eingereicht. Wie wichtig eine seriöse Pilzkontrolle ist, sieht man an den 23,95 Kilogramm verdorbenen/ungeniessbaren und giftigen Pilzen, die bei den Kontrollen ...
Pilzbericht Saison 2025
Unsere Pilzkontrolleurinnen haben ihren Bericht über die vergangene Saison eingereicht. Wie wichtig eine seriöse Pilzkontrolle ist, sieht man an den 23,95 Kilogramm verdorbenen/ungeniessbaren und giftigen Pilzen, die bei den Kontrollen vorlagen; dies sind doch 21 Prozent der im Jahr 2025 kontrollierten Pilze.
Meldepflicht Hundehaltung
Die Eidgenössische Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) verpflichtet Hundehaltende, ihre Hunde innert 10 Tagen bei Erwerb, Übernahme oder Tod zu melden. Um den Hund zu registrieren, wird um einen Besuch der Gemeindeverwaltung gebeten. Für die Anmeldung sind der Impfausweis des Hundes und der Versicherungsnachweis für Hundehaltende mitzubringen. Die Gemeinde erfasst die Hundehaltenden in der Hundedatenbank «Amicus».
Alle Texte wurden aus den amtlichen Publikationsorganen der entsprechenden Gemeinden übernommen.