Planauflage Baulandumlegung
Der Umlegungsperimeter der Baulandumlegung Langacher wird vom 2. Februar bis 3. März öffentlich auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Grundeigentümerinnen und -eigentümer, deren Grundstücke innerhalb des ...
Planauflage Baulandumlegung
Der Umlegungsperimeter der Baulandumlegung Langacher wird vom 2. Februar bis 3. März öffentlich auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Grundeigentümerinnen und -eigentümer, deren Grundstücke innerhalb des Umlegungsperimeters oder daran angrenzend liegen, können innerhalb der Auflagefrist beim Regierungsrat schriftlich und begründet Beschwerde erheben.
Alle Texte wurden aus den amtlichen Publikationsorganen der entsprechenden Gemeinden übernommen.