Gemeinschaftsgrab St. Peter
Zur Erleichterung des Unterhalts des Gemeinschaftsgrabes bittet die Gemeinde die Bevölkerung, keine Erinnerungsgegenstände auszustellen. Blumen und Blumengestecke können gerne platziert werden. Es gehört zu den Aufgaben der ...
Gemeinschaftsgrab St. Peter
Zur Erleichterung des Unterhalts des Gemeinschaftsgrabes bittet die Gemeinde die Bevölkerung, keine Erinnerungsgegenstände auszustellen. Blumen und Blumengestecke können gerne platziert werden. Es gehört zu den Aufgaben der Werkhofmitarbeiter, diese nach dem Verwelken zu entsorgen. Für den Erhalt einer gepflegten, pietätvollen Grabstätte werden alle anderen Gegenstände nach einer kurzen Weile entfernt.
Erinnerung Leinenpflicht
Ein Hund braucht Auslauf und Bewegung. Der Bewegungsdrang des Vierbeiners kann bisweilen aber zu Konflikten führen. Deshalb möchte der Gemeinderat alle Hundehalter und Hundehalterinnen erinnern, dass gemäss Paragraf 9 des Hundereglements der Gemeinde ein Leinenzwang im ganzen Siedlungsgebiet gilt. Vorsätzliche oder fahrlässige Widerhandlungen werden laut Paragraf 16 des Hundereglements mit bis zu 1000 Franken gebüsst.