Individuelle Pflanzenrückschnitte
Grundstückbesitzer entlang öffentlicher Strassen und Wege sind verpflichtet, Bäume, Sträucher, Hecken, Gras usw., die in den Strassen- bzw. Wegraum hinausragen, zurückzuschneiden. Beim Rückschnitt besser ...
Individuelle Pflanzenrückschnitte
Grundstückbesitzer entlang öffentlicher Strassen und Wege sind verpflichtet, Bäume, Sträucher, Hecken, Gras usw., die in den Strassen- bzw. Wegraum hinausragen, zurückzuschneiden. Beim Rückschnitt besser mehr als 0,5 Meter weit zurückstutzen, damit man innerhalb der Wachstumsperiode einiger Wochen keinen erneuten Rückschnitt vornehmen muss. Diese Vorschriften müssen ganzjährlich eingehalten werden.
Banntag / Markt am 28. September
Im Herbst findet der (Teil-)Bannumgang zusammen mit dem Herbstmarkt statt. Heuer geht es südlich über Bürten/Wasserfallen. Treffpunkt ist um 9 Uhr vor der Kirche zu einer Kurzandacht mit anschliessender Begrüssung durch den Gemeinderat beim APH Moosmatt. Ab 12.30 Uhr steht ein Shuttledienst im Einsatz.