HÖLSTEIN
02.05.2025 HölsteinNeue Regelung für Schulareale
Das auf dieses Jahr gültige Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung sieht vor, dass der Gemeinderat für die Benutzung der Spiel-, Sport- und Schulanlagen spezielle Regelungen inkl. Gebührenordnung erlässt. Ebenso kann er für die Schulareale verschärfte Benutzungsordnungen bezüglich Rauchverbot erlassen. Der Gemeinderat hat daher unter Einbezug von Schulrat und Schulleitung die Benutzungsregelung überarbeitet. Mit dem Einzug des Frühlings werden die Schulareale vermehrt genutzt. Daher möchte der Gemeinderat an dieser Stelle auf wichtige Änderungen hinweisen. Neu ist das Rauchen auf den Schularealen an den Schultagen von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr verboten. Auf den beiden Spielplätzen beim Schulhaus Rübmatt und Holde gilt – ebenso neu – ein generelles Rauchverbot. Die Konsumation von anderen Suchtmitteln ist grundsätzlich untersagt. Da es auf den Schularealen verschiedene Nutzerinnen und Nutzer gibt (etwa Vereine und Besucher von privaten Veranstaltungen), beschränkt sich das Rauchverbot auf die Schultage und die Schulzeiten. Die entsprechende Beschilderung wurde angebracht. Mit dem neuen Reglement besteht weiter die Möglichkeit, Zuwiderhandlungen in Bezug auf die bestehende Problematik des Litterings auf den Schularealen zu ahnden.