Die Gemeinde Nusshof muss ihren Jahresabschluss 2022 korrigieren – dies nach Gesprächen mit dem Kanton, wie Gemeindepräsident Rolf Wirz im Mitteilungsblatt der Gemeinde schreibt. In der Rechnung sei eine Vorfinanzierung des Dorfplatzes in der Höhe von 40 000 Franken ...
Die Gemeinde Nusshof muss ihren Jahresabschluss 2022 korrigieren – dies nach Gesprächen mit dem Kanton, wie Gemeindepräsident Rolf Wirz im Mitteilungsblatt der Gemeinde schreibt. In der Rechnung sei eine Vorfinanzierung des Dorfplatzes in der Höhe von 40 000 Franken vorgesehen gewesen. Weil die Gemeinde aber immer noch einen Bilanzfehlbetrag aufweise, müsse der gesamte Ertragsüberschuss in der Höhe von knapp 145 000 Franken zur Tilgung des Bilanzfehlbetrags verwendet werden. Der Fehlbetrag liege nun noch bei knapp 70 000 Franken. Ohne diesen deutlichen Schuldenabbau «hätte eine vom Kanton verordnete Steuererhöhung gedroht», so Gemeindepräsident Wirz weiter. Die Verantwortlichen des Kantons hätten der Gemeinde «klar aufgezeigt, dass wir den Bilanzfehlbetrag in den kommenden zwei Jahren gänzlich tilgen müssen». Der Gemeinderat könne sich deshalb eine befristete Steuererhöhung von 2 Prozent vorstellen, «die wieder aufgehoben würde, sobald das Eigenkapital wieder im Plus ist». Der Gemeinderat werde sich bis zum Dezember Gedanken machen und dann der «Gmäini» einen Vorschlag unterbreiten. vs.