Sanierung könnte sich verzögern
22.12.2022 Bauprojekte, TecknauBeschwerde gegen SBB-Vergabe hängig – es geht um 50 Millionen
In einem Monat wollten die SBB mit der Sanierung des Hauenstein-Basistunnels bei Tecknau beginnen. Nun wird bekannt, dass eine Beschwerde gegen die Vergabe der Bauarbeiten hängig ist. Der Baustart verzögert sich womöglich ...
Beschwerde gegen SBB-Vergabe hängig – es geht um 50 Millionen
In einem Monat wollten die SBB mit der Sanierung des Hauenstein-Basistunnels bei Tecknau beginnen. Nun wird bekannt, dass eine Beschwerde gegen die Vergabe der Bauarbeiten hängig ist. Der Baustart verzögert sich womöglich – mit Auswirkungen auf die Pendler im Oberbaselbiet.
Janis Erne
In den kommenden sechs Jahren wollen die SBB den Hauenstein-Basistunnel bei Tecknau sanieren. Es sollen das Tunnelgewölbe instand gesetzt sowie die Fahrbahn und technischen Anlagen erneuert werden. Der Baustart war Ende Januar geplant (die «Volksstimme» berichtete). Nun teilt das Bahnunternehmen jedoch mit, dass «offen sei, wann die Arbeiten genau starten». Grund dafür ist eine Beschwerde gegen die Vergabe des Bauauftrags. Ein Unternehmen, das sich erfolglos für die Tunnelsanierung beworben hatte, gelangte mit dieser an das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
Der SBB-Auftrag, den 8 Kilometer langen Hauenstein-Basistunnel zu sanieren, hat ein Kostenvolumen von 50 Millionen Franken, wie dem Beschaffungsportal des Bundes zu entnehmen ist. Die gesamten Projektkosten belaufen sich auf rund 140 Millionen Franken. Die SBB vergaben den millionenschweren Bauauftrag im Sommer dieses Jahres an die Rhomberg Sersa Rail Group, ein österreichisch-schweizerisches Bahntechnik-Unternehmen. Dieses habe von den insgesamt drei Anbietern den niedrigsten Preis offeriert, so die SBB. Beim Zuschlagsentscheid wurde der Preis mit 50 Prozent gewichtet und bildete somit das mit Abstand wichtigste Kriterium.
Gegen diese Vergabe wehrt sich eines der drei bewerbenden Unternehmen. Ende Juli ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht worden. Dieses prüfe seither in einem ersten Schritt, ob der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukommen soll, wie die SBB schreiben. Wann und wie das Gericht schliesslich entscheidet, bleibt abzuwarten. Klar ist hingegen: Vom Gerichtsentscheid hängt ab, wann die Tunnelsanierung starten kann.
Fixe Totalsperrungen im Januar
Sollte sich das Gerichtsverfahren in die Länge ziehen, müssen die SBB womöglich das Bauprogramm «überarbeiten» oder ein «neues erstellen». Dies, weil die Sanierungsarbeiten bei laufendem Bahnbetrieb vonstattengehen sollen. Zudem müsse sich das Bauprogramm nach den «verfügbaren» Gleissperren im Hauenstein-Basistunnel und nach denjenigen der «zahlreichen» anderen Baustellen richten. Dabei sei der regionale, nationale und internationale Zugsverkehr zu beachten, wie die SBB schreiben. Die Strecke Basel–Olten ist Teil der Neat-Achse, die unter anderem durch den Gotthardtunnel Nord- und Südeuropa miteinander verbindet. Pro Tag rollen im Schnitt rund 100 Güter- und 320 Personenzüge durch den Juradurchstich bei Tecknau. Die Sanierung des Haustein-Basistunnels wird sich auf weite Teile des Oberbaselbiets auswirken. So wird in den nächsten Jahren anstelle des «Läufelfingerlis» regelmässig ein Bus fahren, wenn die S9-Strecke im Homburgertal als Ausweichroute genutzt wird. Das sollte von 2023 bis 2026 an rund zehn Wochenenden, in den späten Abendstunden während 200 Nächten sowie in den Sommerferien 2024, 2026, 2027 und 2028 der Fall sein (die «Volksstimme» berichtete). Auch die Tecknauerinnen und Tecknauer müssen teilweise auf den Bus umsteigen, um über Gelterkinden oder Sissach nach Olten zu gelangen: Wegen abschnittsweiser Einspursperren wird der S3-Betrieb zwischen Tecknau und Olten eingeschränkt sein. Zudem fallen gewisse Schnellzugsverbindungen von Basel, Liestal oder Sissach ins Mittelland aus.
Die ersten Bahnersatzbusse im Homburgertal sind schon Anfang kommenden Jahres geplant, wenn der Hauenstein-Basistunnel an drei Wochenenden im Januar komplett gesperrt wird. An diesen Totalsperrungen halten die SBB fest, trotz Planungsunsicherheit bei der Tunnelsanierung aufgrund des ausstehenden Gerichtsurteils: Die Totalsperren würden für Bestandesaufnahmen und andere Instandhaltungsarbeiten genutzt. Beides werde unabhängig vom Sanierungsstart des Hauenstein-Basistunnels durchgeführt. Ebenfalls «bis auf Weiteres» fix bleiben die Tunnelsperrungen in den Sommerferien bis 2028, wie die SBB kommunizieren. Das nächste Wort hat nun aber das Bundesverwaltungsgericht.