Zürich | Das Bezirksgericht Zürich hat gestern eine Frau verurteilt, weil sie im Mai vergangenen Jahres in Zürich an einer Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen teilgenommen hatte. Die 41-jährige Schweizerin muss eine Busse von 800 Franken sowie ...
Zürich | Das Bezirksgericht Zürich hat gestern eine Frau verurteilt, weil sie im Mai vergangenen Jahres in Zürich an einer Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen teilgenommen hatte. Die 41-jährige Schweizerin muss eine Busse von 800 Franken sowie Gerichtsgebühren und Verfahrenskosten in der Höhe von 2900 Franken bezahlen. Die im Kanton Aargau wohnhafte Psychologin war bei einer «Mahnwache» gegen die Corona-Schutzmassnahmen am 23. Mai auf dem Sechseläutenplatz dabei. Sie erhielt von der Polizei eine mündliche Wegweisung aus dem Stadtgebiet. Als sie kurze Zeit später in der Nähe des Platzes erneut von der Polizei angehalten wurde, musste sie mit auf eine Polizeiwache. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht und ans Bundesgericht weitergezogen werden. sda.