«Nach mir die Sintflut!» Wenn es so käme, dann müssten wir uns keine Gedanken darüber machen, was nach unserem Tod mit dem passiert, was uns lieb und wertvoll ist, mit dem, was wir mit viel Freude und Fleiss erschaffen haben. Aber erstens kommt in unseren Breitengraden ...
«Nach mir die Sintflut!» Wenn es so käme, dann müssten wir uns keine Gedanken darüber machen, was nach unserem Tod mit dem passiert, was uns lieb und wertvoll ist, mit dem, was wir mit viel Freude und Fleiss erschaffen haben. Aber erstens kommt in unseren Breitengraden keine Sintflut und zweitens haben wir Menschen die Fähigkeit und auch den Wunsch, für unsere Liebsten vorzusorgen – auch für die Zeit nach unserem Tod.
Ein wichtiger Aspekt der Vorsorge ist die «Nachlassplanung». Was geschieht mit meinem Haus, mit meinem Vermögen, wenn ich einmal sterbe? Wie kann ich jemanden begünstigen? Wie kann ich mühsame Erbstreitigkeiten möglichst vermeiden? Wie kann ich den Fortbestand meines Geschäfts sichern? Kann ich das Geschäft nur auf eines meiner Kinder übertragen?
Ist meine Lebenspartnerin, mein Lebenspartner «geschützt», kann sie respektive er in meinem Haus wohnen bleiben, wenn ich versterbe? Was müssen wir regeln, wenn wir zusammen eine Liegenschaft erwerben? Meine Partnerin hat voreheliche Kinder und wir haben zudem gemeinsame Nachkommen. Was muss ich regeln? Kann ich bereits zu Lebzeiten mein Haus an meine Kinder übertragen und für mich ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung beanspruchen?
Was passiert, wenn ich in ein Alters- und Pflegeheim eintreten muss? Bekomme ich auch dann Ergänzungsleistungen, wenn ich meinen Kindern einen Erbvorbezug gewährt habe?
Wir haben keine oder noch unmündige Nachkommen. Müssen wir etwas regeln? Genügt ein Testament oder benötigen wir einen Eheund Erbvertrag? Und wo bewahre ich die Dokumente auf?
Wer hat nach meinem Tod Zugriff auf mein Smartphone, auf mein E-Mail-Konto und auf die vertraulichen Daten? Meine gesetzlichen Erben – Eltern, Geschwister, Grosseltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen – oder meine Lebenspartnerin?
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Wir beraten Sie kompetent und umfassend. Wir prüfen auch Ihren bestehenden Ehe- und Erbvertrag, ob dieser im Hinblick auf das revidierte Erbrecht noch aktuell ist.
Bernhard Fischer, lic. iur., Advokat, CAS Erbrecht
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