Erneuter Dämpfer für Restaurants
25.02.2021 SchweizBundesrat nimmt bereits am 12. März eine neue Lagebeurteilung vor
tho. Die Druckversuche von Kantonen, einzelnen Parteien oder Wirtschaftsverbänden haben nicht viel genützt: Der Bundesrat bleibt im Wesentlichen beim vorsichtigen Corona-Lockerungsplan, ...
Bundesrat nimmt bereits am 12. März eine neue Lagebeurteilung vor
tho. Die Druckversuche von Kantonen, einzelnen Parteien oder Wirtschaftsverbänden haben nicht viel genützt: Der Bundesrat bleibt im Wesentlichen beim vorsichtigen Corona-Lockerungsplan, den er bereits vor Wochenfrist vorgestellt hat. Das heisst: Die Restaurants bleiben im Lockdown und dürfen ab dem 1. März auch auf Aussenterassen keine Gäste bedienen. Unter anderem der Kanton Baselland hatte dies in seiner Vernehmlassung gefordert.
«Wir haben die Kritik an unserem Lockerungsvorschlag gehört», sagte Bundespräsident Guy Parmelin gestern vor den Bundeshausmedien. Doch die epidemiologische Lage bleibe nach wie vor fragil. Gesundheitsminister Alain Berset ergänzte: «Heute stellen wir fest, dass sich der Rückgang der Ansteckungen nicht weiter fortsetzt.» Bei 60 Prozent der positiven Tests handle es sich um mutierte Corona-Varianten – die Situation verändere sich dadurch beträchtlich. Die Schweiz stecke «unverändert in einer sehr schwierigen Phase».
Lockerungen ab 22. März?
Der Bundesrat kommt den Kritikern der Massnahmen gleichwohl ein Stück weit entgegen. Und zwar will er die Lage früher als angekündigt neu beurteilen, nämlich am 12. März. Nach den üblichen Konsultationen sollen am 19. März die Entscheide fallen. Berset stellte in Aussicht, dass bei einer günstigen Entwicklung der Lage bereits ab 22. März an weitere Lockerungsschritte wie die Öffnung der Restaurants gedacht werden könne. Ferner hat sich der Bundesrat davon überzeugen lassen, dass die sportlichen – auch wettkampfmässigen – und kulturellen Aktivitäten ab dem 1. März neu für Jugendliche bis 20 Jahre (statt bis 18) erlaubt werden können.
Neu gilt ab kommendem Montag: Einkaufsläden und Märkte für Güter des nicht täglichen Bedarfs, Museen und Lesesäle von Bibliotheken können wieder öffnen. Überall müssen Schutzkonzepte eingehalten werden. Die Aussenbereiche von Zoos sowie Sportund Freizeitanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien dürfen wieder öffnen. Erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal 15 Personen; der Abstand muss eingehalten werden und Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt. Kinos, Bars, Discos und so weiter bleiben geschlossen. Ebenfalls gilt unverändert die Homeoffice-Pflicht.
Im Freien sollen private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen im Familien- und Freundeskreis wieder erlaubt sein, an privaten Veranstaltungen im Innern sind es weiterhin maximal 5 Personen.
Von Linksparteien erntete der Bundesrat für seine vorsichtigen Schritte Lob, bürgerliche Parteien und Verbände übten zum Teil harsche Kritik. «Der Bundesrat bleibt stur und missachtet die Kantone und parlamentarischen Kommissionen», meinte etwa die SVP.