Bern | Bundesrat will wegen Corona Hilfen erneut aufstocken
tho./sda. Der Bundesrat will die Wirtschaftshilfen wegen der Corona-Pandemie erneut aufstocken. Er beantragt dem Parlament, die Gelder für Härtefälle auf 5 Milliarden Franken zu ...
Bern | Bundesrat will wegen Corona Hilfen erneut aufstocken
tho./sda. Der Bundesrat will die Wirtschaftshilfen wegen der Corona-Pandemie erneut aufstocken. Er beantragt dem Parlament, die Gelder für Härtefälle auf 5 Milliarden Franken zu verdoppeln.
Derzeit stehen für Unternehmen, die aufgrund der Pandemie-Massnahmen in Not gerieten, von Bund und Kantonen insgesamt 2,5 Milliarden Franken bereit. Der Bundesrat geht jedoch davon aus, dass das Geld nicht reichen wird. Finanzminister Ueli Maurer erklärte am Mittwoch vor den Medien in Bern, die letzten Entscheidungen des Bundesrats von Mitte Januar hätten zu mehr Härtefällen geführt. Der Bundesrat will deshalb mehr Geld für die kantonalen Hilfsprogramme bereitstellen.
Er beantragt dem Parlament in der Frühjahrssession eine Aufstockung des Gesamtbetrags von Bund und Kantonen um weitere 2,5 auf insgesamt 5 Milliarden Franken. Das Geld sollte bis Ende Februar reichen. Die Baselbieter Regierung begrüsste gestern die Ankündigung und will für die Unterstützung von Unternehmen im Baselbiet weitere 77,5 Millionen Franken lockermachen. Insgesamt stünden damit 131,75 Millionen Franken für das kantonale Härtefallprogramm zur Verfügung. Von der Aufstockung werden zwei Drittel vom Bund finanziert. Der Landrat soll bereits heute über die Aufstockung entscheiden.
Bei den Arbeitslosen schlug der Bundesrat dem Parlament gestern eine Verlängerung der Taggeldbezugsdauer um drei Monate vor. Und der Bund soll auch die Kosten für die 2021 fälligen Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen.
Der Bundesrat trat gestern mit einer ganzen Reihe von weiteren Neuerungen an die Öffentlichkeit: So soll die zehntägige Quarantäne neu verkürzt werden, falls sich die betroffene Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist. Zudem erweitert der Bund die Teststrategie: Kantone können demnach Massentests etwa in Schulen oder am Arbeitsplatz durchführen. Des Weiteren können ab dem 1. Februar Ordnungsbussen in der Höhe von 50 bis 200 Franken gegen Personen verhängt werden, die beispielsweise im öffentlichen Verkehr oder vor öffentlichen Einrichtungen keine Maske tragen.
Ferner: Bei der Einreise aus Ländern mit erhöhtem Ansteckungsrisiko sowie bei allen Flugreisen muss künftig ein negativer PCR-Test vorgewiesen werden. Anschliessend gilt eine Quarantäne. Einreisende per Flugzeug, Bus oder Zug müssen ihre Kontaktdaten angeben. Zudem sollen Kulturschaffende rückwirkend Ausfallentschädigungen erhalten.