Der Sissacher Gemeinderat hat per sofort ein Feuerverbot im Wald und an Waldrändern verfügt. Wie die Gemeinde gestern mitteilt, ist es auch verboten, in festen Feuerstellen oder in selbst mitgebrachten Holz- oder Kohlegrills Feuer zu entfachen. Raucherwaren und Streichhölzer ...
Der Sissacher Gemeinderat hat per sofort ein Feuerverbot im Wald und an Waldrändern verfügt. Wie die Gemeinde gestern mitteilt, ist es auch verboten, in festen Feuerstellen oder in selbst mitgebrachten Holz- oder Kohlegrills Feuer zu entfachen. Raucherwaren und Streichhölzer dürfen nicht weggeworfen werden. Im Hinblick auf den 1. August gilt zudem ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern im Wald, am Waldrand oder auf Lichtungen wie der Wiese Sissacher Fluh. Höhenfeuer sind im ganzen Gemeindegebiet verboten. Generell ist es untersagt, durch Feuer angetriebene Himmelslaternen steigen zu lassen. Grund für die verfügten Massnahmen ist die anhaltende Trockenheit. Der Gemeinderat ruft die Bevölkerung im Weiteren zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. vs.