Gemeindeversammlung als bewährtes Grundrecht
Zum «Carte blanche»-Beitrag «Ist die Gemeindeversammlung noch das Richtige?» in der «Volksstimme» vom 24. Januar, Seite 2
Gemeindepräsident Peter Buser trifft ins Schwarze, wenn ...
Gemeindeversammlung als bewährtes Grundrecht
Zum «Carte blanche»-Beitrag «Ist die Gemeindeversammlung noch das Richtige?» in der «Volksstimme» vom 24. Januar, Seite 2
Gemeindepräsident Peter Buser trifft ins Schwarze, wenn er in der «Carte blanche» der Volksstimme vom vergangenen Freitag weiterhin die Gemeindeversammlung als geeignetes politisches Organ von Sissach befürwortet. Obwohl die Wahrnehmung der politischen Rechte bis in die Sechzigerjahre des 20. Jahrhunderts ausschliesslich ein Privileg der Männer war, entspricht die Teilnahme an einer Gemeindeversammlung heute einem Grundrecht von Frau und Mann, das zwar auch in Sissach unterschiedlich wahrgenommen wird, jedoch aufgrund seines historischen Ursprungs zweifelsohne zu schützen und politisch zu fördern ist.
Die einzelnen Gemeindeversammlungen in Sissach verlaufen aus meiner Sicht brillant. Die zu behandelnden Geschäfte werden durch die Verantwortlichen in der Regel gut vorbereitet und vermitteln via Grossleinwand die erforderlichen Übersichten, Zahlen und Argumente. Am Schluss eines jeden Traktandums entscheiden die anwesenden Stimmberechtigten über ein Ja oder ein Nein zur entsprechenden Vorlage. Das letzte Wort aller traktandierten Geschäfte liegt somit bei Herrn Sissacher und Frau Sissacherin.
Falls Sie sich vornehmen, die nächste Einwohnergemeindeversammlung vom 21. April, um 19.30 Uhr, in der Turnhalle Dorf zu besuchen, werden Sie meine langjährigen Beobachtungen mit mir teilen können.
Ruedi Graf, Sissach