POLIZEI
07.03.2019 PolizeiDIE POLIZEI RÄT
Die Fasnacht steht vor der Tür
Schon bald beginnen die Fasnachtsaktivitäten auch im Oberen Baselbiet. Die Polizei Basel-Landschaft freut sich darauf, auch wenn sie hie und da selbst zum Sujet wird – in aller Regel ...
DIE POLIZEI RÄT
Die Fasnacht steht vor der Tür
Schon bald beginnen die Fasnachtsaktivitäten auch im Oberen Baselbiet. Die Polizei Basel-Landschaft freut sich darauf, auch wenn sie hie und da selbst zum Sujet wird – in aller Regel ehrt uns dies, aber … gleichzeitig warnt die Polizei jedoch vor besonderen Gefahren und Risiken, die während der Fasnacht leider auch bestehen.
Im Sinn der Verkehrssicherheit kann die Polizei Basel-Landschaft für Umzüge und Fasnachtswagen zum Personentransport entsprechende Bewilligungen erteilen, die aber nur in der definierten Umzugsroute Gültigkeit haben. Bei der An- und Wegfahrt zu den Umzügen dürfen keine Personen auf Anhängern mitgeführt werden; und auf dem Zugfahrzeug nur so viele Personen, wie im jeweiligen Fahrzeugausweis eingetragen sind.
Generelle Vorsicht ist im Umgang mit Alkohol geboten und es gilt der Grundsatz «Wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht!». Ansonsten empfiehlt die Polizei Basel-Landschaft dringend, wenn immer möglich die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Wenn mehrere Leute zusammen mit dem Auto eine Fasnachtsveranstaltung besuchen, sollte bereits im Vorfeld der Fahrer oder die Fahrerin für den Heimweg bestimmt werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass an der Fasnacht das Parkplatzangebot eingeschränkt sein kann. Dies insbesondere am Sonntag, 10. März, anlässlich der Fasnachtsumzüge in Liestal und Sissach, sowie am Samstag, 16. März, bei den Guggenparaden und «Cherus» in Liestal und Gelterkinden.
Wie die Erfahrung zeigt, ist bei Umzügen und anderen Fasnachtsveranstaltungen vermehrt mit Taschendiebstählen zu rechnen. Fasnachts-Cliquen sollten Larven und Instrumente nicht über längere Zeit unbewacht deponieren. Falls es zu Diebstählen kommen sollte, ist umgehend die Polizei zu informieren.
Eine erhöhte Gefahr besteht bei Fasnachtsbräuchen mit offenem Feuer. Beim «Chienbäse»-Umzug vom Sonntag, 10. März, in Liestal, bei Fackel-Umzügen und anderen Fasnachtsfeuern wie dem Sissacher «Chluri» vom Donnerstag, 14. März, herrschen jeweils grosse Hitze und entsprechend fliegen Funken. Besucherinnen und Besucher dieser Anlässe sollten deshalb keine leicht entflammbare Kleidung tragen und vor Ort die Anweisungen von Ordnungskräften befolgen.
Die Polizei Basel-Landschaft wird ihre Dispositive situativ anpassen, appelliert an die gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz und wünscht allen – egal ob aktiv oder passiv – schon heute eine angenehme und schöne Fasnachtszeit.
Roland Walter, Mediensprecher Polizei Basel-Landschaft

