Qualitreu Jörg Affolter
Aus der Fachliteratur zitiert von der Firma Qualitreu Jörg Affolter, Sissach: Das neue Geldspielgesetz des Bundes ist nach seiner Annahme in der Volksabstimmung nahezu lautlos per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt worden – mit direkt anwendbaren ...
Qualitreu Jörg Affolter
Aus der Fachliteratur zitiert von der Firma Qualitreu Jörg Affolter, Sissach: Das neue Geldspielgesetz des Bundes ist nach seiner Annahme in der Volksabstimmung nahezu lautlos per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt worden – mit direkt anwendbaren Bestimmungen im DBG (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) und StHG (Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden), also für alle Kantone per 1. Januar 2019. Dies betrifft auch den Kanton Basel-Landschaft, der sein Steuergesetz noch entsprechend anpassen muss. Insbesondere Lottogewinne bis zu einer Million Franken pro Treffer sind neu ab 2019 einkommensteuerfrei (= Freibetrag). Erst ein darüber liegender Betrag würde besteuert. Die Firma Qualitreu Jörg Affolter wurde per 1. Mai 2018 gegründet. Zuvor war der Geschäftsinhaber dieser Firma 26 Jahre bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Liestal tätig. Die ersten Jahre in der Verwaltung durfte er sein Wissen in der Spezialabteilung Wertschriften zur Verfügung stellen. Danach betreute er Kundschaft im Bereich Selbstständigerwerbende, wo er für die Veranlagung von selbstständigen Personen, aber auch für unselbstständige Personen, zuständig war. Hauptbereich seiner nun selbstständigen Tätigkeit ist die Thematik rund um die Steuern. Näheres ist seiner kürzlich aufgeschalteten Website zu entnehmen. Auf Ihre Kontaktaufnahme freut er sich.
Qualitreu Jörg Affolter, Bahnhofstrasse 29, Sissach, 061 981 63 81 und 079 396 11 63, www.qualitreu.ch, joerg.affolter@qualitreu.ch