MEINUNG - Schutz vor Spielsucht und Geldwäscherei
08.05.2018 VerkehrAm 11. März 2012 wurde der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative «für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» von Volk und Ständen mit rekordverdächtigen 87 Prozent angenommen. Das Geldspielgesetz setzt diese Initiative um. Mit den Abgaben der Schweizer ...
Am 11. März 2012 wurde der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative «für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» von Volk und Ständen mit rekordverdächtigen 87 Prozent angenommen. Das Geldspielgesetz setzt diese Initiative um. Mit den Abgaben der Schweizer Lotterien und Casinos werden die Bereiche Kultur, Sport und Soziales unterstützt. Es profitieren unter anderen auch AHV und IV.
Das Glücksspiel verlagert sich zusehends ins Internet zu illegalen Angeboten aus dem Ausland. Das neue Geldspielgesetz will vor illegalen Online-Angeboten schützen, den Kampf gegen Geldwäscherei und die Prävention stärken und dafür sorgen, dass jährlich weiterhin rund 1 Milliarde Franken der gemeinnützigen Schweiz zugutekommen. Im Bereich der Spielsuchtprävention wird die schweizerische Gesetzgebung zu einer der strengsten in Europa. Neben den bekannten Sperr- und Früherkennungsmassnahmen sind vor allem für den Jugendschutz wichtige Vorschriften vorgesehen. Die Kantone müssen Präventions-, Beratungs- und Behandlungsleistungen bereitstellen, flankiert durch Präventionsmassnahmen der Geldspielanbieter. Zur Finanzierung dieser Massnahmen erheben die Kantone bei den Lotteriegesellschaften eine Spielsuchtabgabe.
Die Beschränkung des Zugangs zu illegalen Online-Geldspielen ist ein zentrales Element des Gesetzes. Ohne diese Möglichkeit würde vermehrt auf unkontrollierten, keinen Auflagen unterliegenden Sites aus Offshore-Standorten gespielt. Die zentralen Anliegen des Gesetzes, das heisst Erträge für gemeinnützige Zwecke sowie Spielsuchtprävention, würden dadurch nicht erreicht.
Beim Geldspiel handelt es sich um einen konzessionierten Markt in einem gewollt hochreglementierten Bereich. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Zugangssperren werden beim Geldspiel in 17 europäischen Staaten angewandt. Die nicht zugelassenen Online-Casinos aus Malta und Gibraltar verdienen zurzeit in der Schweiz jährlich rund 250 Millionen Franken pro Jahr. Das ist Geld, das der AHV, dem Fiskus und den Lotteriefonds der Kantone fehlt.
Der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen wird dann gesperrt, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Damit setzt das Gesetz die bisherige Praxis fort: Nicht bewilligte Angebote werden in der Schweiz nicht geduldet, auch nicht im Internet. Die Behörden teilen dem Anbieter eines nicht bewilligten Online-Spiels mit, dass sein Angebot nicht zulässig ist. Sie fordern ihn auf, das Angebot für Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz zu sperren. Andernfalls wird das nicht bewilligte Spiel in eine Sperrliste aufgenommen, die öffentlich ist. Zudem richten die Internet-Provider eine Zugangssperre ein.
Wer von der Schweiz aus auf ein solches Spiel zugreifen will, wird auf eine Seite weitergeleitet, die darüber informiert, dass das Spiel in der Schweiz nicht bewilligt ist. Obwohl eine solche Zugangssperre umgangen werden kann, dürfte sie bei durchschnittlichen Nutzerinnen und Nutzern Wirkung entfalten – so wie dies auch eine Abschrankung um eine Baugrube oder ein Zaun um eine Weide tun. Gesetze werden, etwa im Strassenverkehr, täglich verletzt. Gleichwohl käme kaum jemand auf die Idee, deren Aufhebung zu fordern, nur weil sie umgangen werden können. Auch im Internet müssen Gesetze eingehalten werden. Es darf nicht zum rechtsfreien Raum verkommen. Deshalb verfängt die mit der Umgehungsmöglich- keit begründete Ablehnung der Zugangssperren nicht. Diese wirken zudem auch bei den Anbietern: Die bisherigen Erfahrungen in Ländern mit solchen Sperren zeigen, dass die meisten Anbieter ihr nicht bewilligtes Angebot dort selber unzugänglich machen, um nicht auf eine schwarze Liste zu gelangen.
Die ausländischen Profiteure des illegalen Online-Glücksspiels bekämpfen die Vorlage und haben mit viel Geld das Referendum unterstützt und in den Abstimmungskampf eingegriffen. Es sollte nachdenklich stimmen, dass Profitgier demokratische Prozesse derart beeinflusst. Ein Ja unterstützt die soziale Schweiz, die Kultur und den Sport und schützt unser Land besser vor Spielsucht und Geldwäscherei. Die Erträge fliessen in das Gemeinwohl anstatt in die Taschen von Aktionären in Offshore-Staaten. Deshalb empfehle ich ein überzeugtes Ja zum Geldspielgesetz.
Claude Janiak, Ständerat Basel-Landschaft, Präsident Verkehr und Fernmeldewesen