Känerkinder Gemeindeordnung angepasst
19.10.2015 Känerkindenamit kann der Gemeinderat künftig zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 000 Franken Liegenschaften kaufen und veräussern sowie Grundstücke bis zum selben Betrag treuhänderisch erwerben können. Einige Stimmbürger erachteten diese Kompetenz im Vorfeld der Abstimmung als zu hoch. Die Vorlage zur Änderung umfasste jedoch nicht nur die Anpassung der Finanzkompetenz. Auch wird das Wahlbüro künftig reduziert. Anstelle von bisher sieben Mitgliedern, soll es nun um zwei Plätze auf fünf reduziert werden.