Landrat stimmt Altersbetreuungs- und Pflegegesetz zu

  16.11.2017 Baselbiet, Gesellschaft, Politik

Der Entscheid fiel mit 71 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Das Vierfünftel-Mehr für Gesetzesänderungen ohne Urnenabstimmung wurde damit erreicht. Bewilligt hat der Landrat damit auch zwei Millionen Franken für die Förderung von Projekten zum betreuten Wohnen und zum Aufbau einer integrierten Versorgung. Das Geld soll 2018 bis 2021 im Sinne einer Anschubfinanzierung fliessen.

Mit dem neuen Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) sollen Fehlanreize der bisherigen Fokussierung auf die stationäre Langzeitpflege sowie bei der Bedarfsplanung und Finanzierung eliminiert werden. Es zielt auf mehr Effizienz und bessere Steuerung.

Angebote wie Tagesbetreuung oder Kurzzeitaufenthalte in Heimen werden mit dem neuen APG gefördert. Zudem werden Aufsicht und Qualitätskontrolle neu geregelt.

Im Wesentlichen bleiben die Gemeinden für die Betreuung im Alter zuständig und sie bekommen mehr Kompetenzen. Gemeinden müssen sich jedoch innert drei Jahren nach Inkrafttreten zu Verbundregionen zusammentun für ein gemeinsames Versorgungskonzept samt Beratung.

Ein weiteres Kernelement der Reform ist zudem der Verzicht auf kantonale Investitionsbeiträge für Neu-und Umbauten von Alters- und Pflegeheimen. Von 2006 bis 2016 hatte Baselland dafür insgesamt 244 Millionen Franken ausgerichtet. Bis 2020 sind noch Investitionen von 69 Millionen und Abschreibungen von 17 Millionen Franken vorgesehen.

Rückweisung abgelehnt

Angenommen hat der Landrat in zweiter Lesung einen Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, wonach bei stationären Pflegeeinrichtungen in der Leistungsvereinbarung festgelegt wird, ab welchem Pflegebedarf die Aufnahme in der Regel möglich ist. Der Antrag basierte auf einem bei der ersten Lesung eingebrachten Anliegen der SP.

Angenommen hat das Parlament zudem einen Antrag der FDP, der in der ersten Lesung noch abgelehnt werden war. Leistungserbringer werden demnach nicht zur Teilnehme an einem Programm gezwungen, in welchen Ausbildungsplätze für jeden Betrieb verbindlich festgelegt werden. Sie können nur noch zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn dies erforderlich ist.

Abgelehnt hat das Parlament dagegen einen FDP-Antrag, der eine präzisere Formulierung verlangt hatte, wonach in Verbundsregionen unterschiedliche Tarife mit den Leistungserbringern pro Gemeinde festgelegt werden dürfen. Zuvor beantragte die FDP erfolglos eine Rückweisung an die Kommission, um eine solche Präzisierung vertiefter zu prüfen. sda.


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