Baselbieter Regierung überweist angepassten Richtplan dem Landrat

  30.08.2017 Baselbiet, Politik, Bauprojekte

Die Landratsvorlage sieht vor, dass Einzonungen von Wohn-, Misch- und Zentrumszonen in den nächsten 15 bis 20 Jahren kaum mehr möglich sein werden, wie es in einer Mitteilung der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion heisst. Statt Einzonungen stehe die Umnutzung nicht mehr benötigter Gewerbeareale im Vordergrund.

Gemeinden mit mutmasslich zu grossen Bauzonen müssten zudem die Bauzonenkapazität überprüfen, wie es weiter heisst. Gleichzeitig sollen sie aufzeigen, mit welchen Massnahmen sie das Verhältnis zwischen Bauzonengrösse und Bedarf verbessern wollen.

Das seit Mai 2014 geltende neue Bundesgesetz schützt Kulturland stärker, begrenzt Bauzonen, fördert Siedlungs-Verdichtung und verlangt eine Koordination von Siedlungsentwicklung und Verkehr. Erst wenn die kantonalen Richtpläne angepasst und vom Bundesrat genehmigt sind, dürfen Kantone wieder Einzonungen genehmigen.

Im Zuge der zwingend erforderlichen Anpassungen will die Baselbieter Regierung gemäss Mitteilung den KRIP zudem mit einem Objektblatt über das Inventar Schützenwerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) ergänzen. Damit soll die verlangte Berücksichtigungspflicht neu für sämtliche Inventare des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz im KRIP verankert werden können.

Anpassung bei Erschliessung Salina-Raurica

Eine Richtplan-Anpassung beantragt die Regierung mit der Vorlage im Weiteren für die Erschliessung des Gebiets Salina Raurica. Dabei will sie auf eine quantitative Festlegung des sogenannten Modalsplits verzichten. Statt des bisher vorgesehenen Anteils des öffentlichen Verkehrs von 35 Prozent soll im KRIP die Formulierung «möglichst hoher Modalsplit» für die Erschliessung verankert werden.

Die Anpassung erfolgt aufgrund eines vom Landrat überwiesenen Postulats. In einer Vorlage zur Verlängerung der Tramlinie 14 vom Bahnhof Pratteln ins Gebiet Salina Raurica hatte die Regierung zudem angemerkt, dass das Ziel von 35 Prozent ÖV-Anteil auch bei umfassenden Massnahmen im heutigen rechtlichen Rahmen nicht zu erreichen sein werde.

Ferner will die Regierung mit den KRIP-Anpassungen festlegen, dass die Ausscheidung statischer Waldgrenzen gegen sämtliche Nutzungszonen hin im gesamten Kanton möglich sein soll. Damit soll wie im nationalen Waldgesetz vorgesehen eine Zunahme des Waldes verhindert werden können. Neue Bestockungen ausserhalb statischer Waldgrenzen können ohne Bewilligung gerodet werden. sda.


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