Ja des Landrats zu Neuregelung für Behindertenfahrten

  19.11.2015 Baselbiet, Region, Gesellschaft, Politik, Gemeinden

Die Neuregelung des bisherigen Staatsvertrags der beiden Basel ist eine Folge des letzten Baselbieter Sparpakets. Neu ausgehandelt wurde ein Modell, nach dem beide Kantone selbst bestimmen, wieviel Geld sie bereit stellen. Bisher waren die Gesamtkosten nach einem Finanzierungsschlüssel auf die zwei Kantone umgelegt worden.

Die Baselbieter Beiträge sinken allerdings nicht: Mit 64 zu 7 Stimmen hiess der Landrat den von der Regierung beantragten Kredit von 4,8 Millionen Franken für die kommenden drei Jahre gut. Gegenüber dem Jahr 2015 bedeutet dies eine Erhöhung des jährlichen Beitrags um 442\'000 Franken.

Rechnung getragen werden soll damit der steigenden Nachfrage. Allerdings wird in Baselland künftig ein neues Steuerungselement eingesetzt: Berücksichtigt wird bei der Prüfung der Ansprüche auf subventionierte Fahrten auch die Einkommens- und Vermögenssituation der Gesuchstellenden.

Den neu formulierten Staatsvertrag hatte der Rat noch vor dem Kredit mit 72 zu 6 Stimmen gutgeheissen. Erfolglos blieben Anträge der SP, welche die Mobilität von Behinderten künftig im Rahmen es Angebots des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) behandelt wissen wollte. Keinen Erfolg hatte auch ein SVP-Antrag, der beim Kreditbeschluss 32\'000 Franken für die Prüfung von Anspruchsberechtigungen streichen wollte.


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