Kantonsgericht lehnt Beschwerde des Seminarhotels Wasserfallen ab

  29.07.2015 Baselbiet, Gemeinden, Bauprojekte, Wirtschaft, Waldenburg, Justiz

Die Kantonsrichter betonten, dass die Spezialzone Wasserfallenhof in einem sogenannten Vorranggebiet Landschaft liege und zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler gehöre. In diesem Gebiet, ausserhalb der Bauzone gelegen, dürfe nur ausnahmsweise Bauten bewilligt werden, die dort zwingend notwendig seien.

Der Wasserfallenhof ist im Kantonalen Richtplan zudem als Ausflugsziel mit Verpflegungsmöglichkeit definiert. Der Richtplan ist auch für die kommunale Behörde bindend. Der Regierungsrat, der den Zonenplan einer Gemeinde auf die Übereinstimmung mit dem Richtplan prüfen muss, habe die «massive» Erweiterung der Spezialzone Wasserfallenhof deshalb zurecht abgelehnt.

Der Gemeinderat von Waldenburg hatte ursprünglich ein kleineres Gebiet um das Seminarhotel als Spezialzone vorgesehen, in dem beschränkt Ausbauten möglich wären. An der Gemeindeversammlung im Frühjahr 2014 beschlossen die Waldenburger jedoch auf Antrag der Hotelbesitzer, den Baulinienabstand, mögliche Gebäudegrundflächen und Bruttogeschossfläche zu vergrössern. Die Hotelbesitzer, die im betroffenen Gebiet unterhalb der Hotelterrasse neue Übernachtungspavillion angedacht haben, argumentierten, dass nur so ein wirtschaftlicher Betrieb möglich sei.

Gegen den revidierten Zonenplan hatte der Basellandschaftliche Natur- und Vogelschutzverband sowie die Kommission für Natur- und Landschaftsschutz Einsprache erhoben.

Bereits 1998 hatte das damalige Baselbieter Verfassungsgericht eine Beschwerde des WWF gegen einen neuen Quartierplan der Gemeinde und Ausbaupläne im Gebiet Wasserfallenhof gutgeheissen. Nach dem jetzigen, einstimmigen Entscheid des Kantonsgerichts muss die Gemeinde für das Gebiet Wasserfallenhof einen neuen Zonenplan entwerfen. (mw.)


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