Regierung gegen Hundekurspflicht
24.01.2025 BaselbietObligatorium bringe zu wenig, wie Vergleich mit Kanton Zürich zeige
sda. Die Baselbieter Regierung sieht keinen Bedarf für die Einführung von obligatorischen Kursen für Hundehalterinnen und -halter. Eine von einzelnen Hunden ausgehende gefährliche ...
Obligatorium bringe zu wenig, wie Vergleich mit Kanton Zürich zeige
sda. Die Baselbieter Regierung sieht keinen Bedarf für die Einführung von obligatorischen Kursen für Hundehalterinnen und -halter. Eine von einzelnen Hunden ausgehende gefährliche Situation könne auch durch ein Kursobligatorium nicht ausgeschlossen werden, heisst es in einer Antwort von vorgestern.
Die Regierung erachte es hingegen als zielführend, konsequent Massnahmen bei jenen Hundehaltern durchzusetzen, die «aktenkundig nicht in der Lage sind, ihren Hund sicher zu führen», heisst es weiter in der Antwort auf eine Interpellation von Patricia Doka-Bräutigam («Mitte», Binningen).
Dabei zieht die Baselbieter Exekutive einen Vergleich mit dem Kanton Zürich. Trotz striktem Hundekursobligatorium sei der Anteil der gemeldeten Vorfälle (2 Prozent) im Verhältnis zu den registrierten Hunden nicht tiefer als im Baselland.
267 Vorfälle mit Hunden
Stand Ende November 2024 sind im Kanton Baselland 17 950 Hunde registriert. Im vergangenen Jahr wurden 267 Fälle im Zusammenhang mit Hunden gemeldet. Dies entspricht einem Anteil von 1,5 Prozent im Verhältnis zur Gesamtzahl der Hunde.
In den Vorjahren 2021 bis 2023 betrug der Anteil 1,3 Prozent, wie es in der Antwort heisst. Der Anteil von Verletzungen bei Menschen liegt zwischen 0,7 und 0,9 Prozent. Darunter fallen nicht nur Bisse, sondern auch Stürze, Kratz- und Bagatellverletzungen.
Im Kanton Baselland gilt aktuell nur eine Kurspflicht für Halterinnen und Halter von Listenhunden, also Rassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden. Dazu müssen sie das nationale Hundehalterbrevet absolvieren. Seit 2021 hat das Baselbieter Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen für 160 Listenhunde eine Haltebewilligung erteilt, wie die Regierung schreibt.
Anders als das Baselbiet hat der Nachbarkanton Basel-Stadt nach einer Zunahme von Vorfällen mit aggressiven Hunden kürzlich eine Kurspflicht für Ersthalterinnen und -halter eingeführt. Der Grosse Rat hatte sich vergangenes Jahr für eine entsprechende Revision des Hundegesetzes ausgesprochen. Das Obligatorium gilt ab dem 1. April 2025.