CARTE BLANCHE
28.01.2025 PolitikDer Arbeitsmarkt wird bereits kontrolliert
Saskia Schenker, Landrätin FDP, Itingen
An dieser Stelle habe ich schon einmal darüber berichtet, weshalb ein von der Politik festgelegter, staatlicher Mindestlohn keine soziale Lösung ...
Der Arbeitsmarkt wird bereits kontrolliert
Saskia Schenker, Landrätin FDP, Itingen
An dieser Stelle habe ich schon einmal darüber berichtet, weshalb ein von der Politik festgelegter, staatlicher Mindestlohn keine soziale Lösung ist. Statt die Schwächsten im Arbeitsmarkt zu schützen, gefährdet diese Regulierung Arbeitsplätze für Personen ohne Ausbildung und mit Leistungsbeeinträchtigungen sowie Arbeitsplätze aus wertschöpfungsschwachen Branchen. Die Initianten der Mindestlohn-Initiativen, über die wir am 9. Februar im Baselbiet (und im Kanton Solothurn) abstimmen, werden nicht müde zu behaupten, dass es noch stärkere Kontrollen im Arbeitsmarkt benötigt. Dies, obwohl wir ein gut funktionierendes System der Sozialpartnerschaft haben.
Die Gewerkschafts-Initiative verlangt nämlich flächendeckende Kontrollen zur Einhaltung des kantonalen Mindestlohns und verpflichtet den Regierungsrat, weitere Kontrollorgane zu beauftragen. Diese müssten dem Parlament und den Sozialpartnern jährlich über die Anzahl der durchgeführten Kontrollen, die festgestellten Missbräuche, die daraus folgenden Sanktionen und die verrechneten Kontrollkosten Bericht erstatten. Als Kontrollorgan sehen sich natürlich die Gewerkschaften selbst prädestiniert, was ihnen wiederum Aufträge und Einnahmen bescheren würde. Bei Verstössen gegen Mindestlohn-Bestimmungen sind diverse Verwaltungssanktionen vorgesehen: eine finanzielle Strafe bis maximal 50 000 Franken, ein Ausschluss von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen von ein bis fünf Jahren und die Auflistung des Betriebs in einer öffentlich zugänglichen Sanktionsliste.
Das zeigt die Grundhaltung hinter den Initiativen: Wer Arbeitsplätze schafft und unternehmerische Risiken eingeht, erhält nicht in erster Linie ein Dankeschön, sondern Misstrauen und ein zusätzliches Risiko, finanziellen Strafen und öffentlichem Anprangern ausgesetzt zu werden.
Was die Initianten negieren: Schon heute bestehen umfassende Arbeitsmarktkontroll-Instrumente. In Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen prüfen die paritätischen Kommissionen (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) und in Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge die tripartiten Kommissionen (Sozialpartner und Kanton) die Einhaltung des branchen- und ortsüblichen Lohnes sowie die Einhaltung der Gesamtarbeitsvertrags-Bestimmungen. Tripartite Kommissionen beobachten zudem den Arbeitsmarkt. Wenn in einer
Branche keine Sozialpartnerschaft besteht und es Anzeichen für wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietung der orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne gibt, kann der Kanton heute schon einen Normalarbeitsvertrag mit Lohnbestimmungen erlassen, der für eine ganze Branche verbindlich ist.
Im Baselbiet gibt es keine Anzeichen dafür, dass die bisherigen Instrumente nicht ausreichend sind oder dass der Regierungsrat in einer Branche zusätzlich tätig werden müsste. Gleichzeitig wollen die Gewerkschaften mit ihrer Initiative weitere Kontrollinstrumente einführen. Das kommt schlichtweg einer Schikane der vielen KMU im Baselbiet gleich. Deshalb sage ich überzeugt Nein zur Mindestlohn-Initiative.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.