Am besten festen
Kürzlich: In einem Zeitungsinserat wird die Mundart wieder einmal zur Schriftsprache erklärt. «S’Bescht» wird gleich im Titel gejubelt. Der Sprachpolizist will sogleich zur Schere greifen, die in seinem Halfter locker sitzt. Er ...
Am besten festen
Kürzlich: In einem Zeitungsinserat wird die Mundart wieder einmal zur Schriftsprache erklärt. «S’Bescht» wird gleich im Titel gejubelt. Der Sprachpolizist will sogleich zur Schere greifen, die in seinem Halfter locker sitzt. Er lässt es aber bleiben, weil hier schon ausreichend über den gedankenlosen Umgang beim Schreiben von Mundart geklagt wurde. Da aber eine Guggenmusik in Bubendorf Plakate mit dem fast identisch geschriebenen Titel «S’Fescht» aufgehängt hat, sei an dieser Stelle wieder einmal festgehalten: In der Mundart besteht der sächliche Artikel aus einem einzigen Buchstaben.
Ein Apostroph signalisiert einen weggelassenen Buchstaben (zum Beispiel dieser Titel in der «bz»: «Unter 1500 Metern wird’s kritisch»). Auf dem Plakat aber ist es nicht nur überflüssig, sondern falsch. Wenn schon, müsste das missbrauchte Satzzeichen vor und nicht hinter dem besagten Buchstaben stehen. Mundart ist kein Freistil-Ringen.
Wir besitzen neben dem sächlichen Artikel in der Mundart noch ein weiteres Wort, das nur aus einem Konsonanten besteht. Ihm begegnen wir in unseren wunderbaren Bezeichnungen für die Essenszeiten: Zmorge, Znüni, Zmittag, Zvieri, Znacht.
Wir verbringen das Wochenende nicht in, sondern «z» Paris. Die Komödie im Häbse-Theater mit Schauspielerin Sarah-Jane (wo z Rotheflueh wohnt), schreibt sich leider falsch: «z’ Miami isch es heiss». Denn das Apostroph ist falsch, und jeder Titel beginnt ohnehin mit einem Grossbuchstaben. Immerhin können sich die städtischen Theaterleute auf ein berühmtes Vorbild berufen. Johann Peter Hebels «Z Basel am mym Rhy» findet sich oft «Z’Basel», «Z’ Basel» oder, noch schlimmer, «z’Basel» geschrieben.
Übrigens: Zu Hebels Zeiten gab es die verbindliche Rechtschreibung der Schriftsprache noch lange nicht.
Jürg Gohl