Keine Beschleunigung bei behindertengerechten Haltestellen

  16.05.2019 Baselbiet, Politik

Um die Forderung aus dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes erfüllen zu können, muss der Kanton Baselland bis 2023 insgesamt 272 Tram- und Bushaltestellen behindertengerecht umbauen. Diese Frist kann der Kanton nicht einhalten, wie aus einer Informationsvorlage an den Landrat hervorgeht. Konkret betrifft dies 56 Bushaltestellen, die grösstenteils erst nach 2028 behindertengerecht umgebaut werden können.

Die SP-Fraktion wollte diese Verspätung nicht einfach zur Kenntnis nehmen. Sie stellte den Antrag für einen Zusatzkredit von vier Millionen Franken mit dem Ziel, doch noch «möglichst viele» Bushaltestellen innerhalb der Frist umbauen zu können.

Der SP-Antrag wurde im Landrat aber mit 49 zu 34 Stimmen abgelehnt. Die bürgerliche Mehrheit sah keinen Sinn darin, jetzt einen «nebulösen» Kredit zu bewilligen, von dem man nicht wisse, wie weit er ausreichen werde. sda. 


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