Erleichterung von Kirchgemeinde-Fusionen im Baselbiet

  12.02.2019 Baselbiet, Kirche

Gemäss aktuellem Kirchengesetz müssen in den Verfassungen der Landeskirchen die einzelnen Kirchgemeinden bezeichnet sein. Eine Zusammenlegung oder Trennung einzelner Kirchgemeinden kann somit nur über Verfassungsänderungen vorgenommen werden. Eine vom Landrat im November stillschweigend an die Regierung überwiesene Motion aus EVP-Kreisen verlangt eine Beseitigung dieser Hürde.

Die Regierung schlägt nun vor, dass die Landeskirchen künftig in ihrer jeweiligen Kirchenverfassung den innerkirchlichen Erlass festlegen müssen, der ihre Gliederung in Kirchgemeinden regelt. So soll den Kirchen offenstehen, die Auflistung der Kirchgemeinden in einem anderen Erlass als ihrer Verfassung festzuhalten. Eine Auflistung bleibt jedoch notwendig, weil dies die Kantonsverfassung vorgibt.

Mit der vorgeschlagenen Anpassung könnten Kirchen für die Fusion von Kirchgemeinden künftig auf eine kantonsweite Urnenabstimmung unter den Kirchenmitgliedern verzichten, heisst es in einer Regierungsmitteilung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. April.


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