Baselbieter Landrat verabschiedet neues Schulgesundheitsgesetz

  17.01.2019 Baselbiet, Politik, Bildung

Das Parlament verabschiedete die Totalrevision mit 78 zu einer Stimme bei drei Enthaltungen. Damit wurde das nötige Vier-Fünftel-Mehr für Gesetzesänderungen ohne obligatorische Volksabstimmung erreicht.

Weil ohnehin die meisten Eltern die Kontrollen durch Privatärzte durchführen lassen, hatte die Regierung die entsprechende Änderung des Schulgesundheitsgesetzes beantragt. Kindern ohne Privatarzt soll weiterhin der Schularzt zur Verfügung stehen.

Mit der Totalrevision gehört zudem neu die ärztliche Kontrolle von Vierjährigen zu den schulischen Vorsorgeuntersuchungen. Die erste Untersuchung soll gemäss Gesetzesänderung «beim Schuleintritt» stattfinden. Weitere Untersuchungszeitpunkte sind in der Mitte und gegen Ende der Schulzeit.

Neben der Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustandes wird bei den Vorsorgeuntersuchungen auch der Impfstatus kontrolliert. Zudem findet eine Beratung statt. In der Sekundarschule sind Untersuchung und Beratung fakultativ.

Für eine kurze Diskussion sorgte auch in der zweiten Lesung, ob der Kanton weiterhin privaten Kinder- und Erziehungsheimen sowie Privatschulen die Hälfte der Kosten für die Durchführung von schulgesundheitlichen Untersuchungen vergüten soll. Die FDP beantragte, dies zu streichen. Es sei nicht klar, weshalb der Kanton hier eine Unterstützung leiste.

Der Landrat stimmte dem Antrag mit 44 zu 41 Stimmen zu und strich die Vergütung, die sich bisher gemäss Vorlage auf insgesamt rund 4000 Franken belaufen hatte. Bei der ersten Lesung des Gesetzes hatte sich der Landrat noch knapp für die Beibehaltung der bisherigen Regelung ausgesprochen. sda.


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