Gewinnsteuersatz: Regierung hält an 13,45 Prozent fest

  09.11.2018 Baselbiet, Politik, Finanzen

Der von der Regierung vorgesehene Gewinnsteuersatz von 13,45 Prozent war in der Vernehmlassung nicht unbestritten. Das bürgerliche Lager sowie Wirtschaftsverbände forderten eine Senkung auf 13 Prozent, das rot-grüne Lager plädierte dagegen für 18 Prozent, wie der am Freitag veröffentlichten Landratsvorlage zu entnehmen ist.

Senkung gestaffelt über fünf Jahre

Aktuell müssen Unternehmen im Baselbiet eine Gewinnsteuer von maximal 20,7 Prozent entrichten. Die Regierung will die Senkung auf 13,45 Prozent gestaffelt innerhalb von fünf Jahren vornehmen.

Dass sie nicht wie Basel-Stadt auf 13,04 Prozent gehen will, begründet die Exekutive mit einem zusätzlichen Abzug von 20 Prozent für Forschung und Entwicklung, der im Stadtkanton nicht vorgesehen ist.

Bei der Dividendenbesteuerung ist die Regierung nach der Vernehmlassung von den ursprünglich vorgesehenen 70 Prozent abgewichen. Vorgeschlagen werden nun 60 Prozent. Die Kapitalsteuer soll wie geplant von heute maximal 3,8 auf einheitlich 1,6 Promille gesenkt werden, was SP und Grüne indes generell ablehnten.

Als weitere Kompensationsmassnahme zur Aufhebung der kantonalen Steuerstatus für Holding, Domizil- und gemischte Gesellschaft ist in der SV17 die sogenannte Patentbox vorgesehen. Bei dieser hält die Regierung an einer Entlastung von 90 Prozent fest. Auch die maximale Entlastungsbegrenzung beträgt in der Landratsvorlage unverändert 50 Prozent

Festhalten will die Baselbieter Regierung trotz breiter Skepsis und Kritik an der Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um je 30 Franken auf 230 respektive 280 Franken pro Monat. Dies obwohl diese vorab von den Arbeitgebern zu finanzierende kantonale sozialpolitische Massnahme inzwischen vom Bund nicht mehr vorgegeben wird.

Mit seiner SV17 will der Kanton Baselland das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) umsetzen. Diese hatten die eidgenössischen Rate im September verabschiedet.

Gegen das Nachfolgeprojekt der vom Volk an der Urne verworfenen Unternehmenssteuerreform III wurde jedoch das Referendum ergriffen. STAF soll für eine weiterhin wettbewerbsfähige Steuerbelastung sorgen, nachdem die steuerliche Privilegierung der kantonalen Statusgesellschaften international nicht mehr akzeptiert wird.

Vorlage «ausgewogen»

Die Baselbieter Regierung erachtet die SV17 als «ausgewogen». Sie soll die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons stärken und den Unternehmen zu Planungs-und Rechtssicherheit verhelfen. In Kraft treten soll sie auf den 1. Januar 2020.

Was die finanziellen Auswirkungen betrifft, erwartet Baselland durch die geplante Erhöhung des Kantonsanteils an der Bundessteuer von 17,1 Prozent weiterhin Mehreinnahmen von 28 Millionen Franken pro Jahr ab 2020. Davon sollen rund 10 Millionen an die Gemeinden und eine Million an die Landeskirchen gehen.

Bei den Steuererträgen rechnet die Baselbieter Steuerverwaltung für den Zeitraum von 2020 bis 2024 beim Kanton mit je 26 Millionen Franken weniger pro Jahr. Bei den Gemeinden wird der Rückgang auf 12 Millionen veranschlagt, bei den Landeskirchen auf 1,3 Millionen. Ab 2025 sollen sich diese Mindererträge wieder verringern. sda


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