Das Baselbiet stimmt über Prämienverbilligungen ab

  29.10.2018 Baselbiet, Politik, Finanzen

 

Die Prämienverbilligungs-Initiative der SP will die Prämienbelastung durch die obligatorische Krankenversicherung pro Haushalt auf maximal zehn Prozent des Jahreseinkommens deckeln. Was darüber hinaus geht, soll der Kanton bezahlen. Die Berechnung des massgebenden Jahreseinkommens will die Initiative nicht verändern.

Neu regeln will die Initiative hingegen auch die maximalen Prämienverbilligungen, die ausgeschüttet werden können. Dazu soll die so genannte Richtprämie künftig mindestens 80 Prozent der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) für die jeweilige Prämienregion geschätzten jährlichen Durchschnittsprämien betragen.

Derzeit legen im Baselbiet die Regierung die Richtprämie und das Parlament den Prozentanteil sowie Einkommensobergrenzen für Verbilligungen fest. Die Prämienverbilligung entspricht der Differenz zwischen Richtprämie und Prozentanteil.

Mehrkosten

Die formulierte Gesetzesinitiative verlangt konkret eine Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz. Regierung und Landrat lehnen das mit 4957 gültigen Unterschriften eingereichte Begehren ab.

Die Mehrkosten würden gemäss Kanton anfänglich 75 Millionen Franken pro Jahr betragen und parallel zu den Krankenkassenprämien steigen. Die Regierung hat im September auch als Reaktion auf die SP-Initiative per 2019 eine Anpassung der Richtprämien beschlossen.

Die Prämienkosten-Deckelung ist keine Baselbieter Erfindung: Ab 2019 werden die Kosten für die Krankenkassenprämien im Kanton Waadt auf zehn Prozent des Einkommens begrenzt. Im Kanton Genf wurde im März eine entsprechende Initiative eingereicht.

Auch auf eidgenössischer Ebene gibt es Bestrebungen, die Krankenkassen-Prämienlast zu lindern. Im Kanton Aargau haben die Stimmberechtigten hingegen 2017 eine Prämien-Initiative der SP verworfen.

Gegen Mehrkosten für Wohneigentümer

Weiter entscheiden die Stimmberechtigten im Baselbiet über den Gegenvorschlag zur inzwischen zurückgezogenen Wohnkosten-Initiative. Damit soll eine unbeabsichtigte Mehrbelastung von Wohneigentümern aufgehoben werden. Diese war nach einem Bundesgerichtsurteil über unzulässig tiefe Eigenmietwerte entstanden.

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern soll die Höhe des Eigenmietwertes beim Bundes-Mindestansatz von 60 Prozent des Marktmietwertes bleiben. Auf diese Höhe soll ein unzulässig tieferer Wert gegebenenfalls erhöht werden.

Die Unterhaltsabzüge für über zehnjährigen Gebäude sollen zudem auf 25 und für jüngere auf 20 Prozent festgelegt werden. Heute sind es 24 und 12 Prozent. Angepasst werden soll im Weiteren der Steuerabzug für ein privates Arbeitszimmer.

Das Bundesgericht hatte die Berechnung des Eigenmietwerts im Landkanton als verfassungswidrig taxiert: Die Werte fielen zu oft zu tief aus, was zu einer Besserstellung von Wohneigentümern gegenüber Mietern führte, monierte das höchste Schweizer Gericht.

Das Parlament hatte die aktuell geltende Ermittlung des Eigenmietwerts 2015 verabschiedet. Gleichzeitig waren die Pauschalabzüge für den Unterhalt gesenkt worden. Weil das Bundesgericht nur die Bestimmungen zum Eigenmietwert aufhob, würde die Steuerbelastung für Wohneigentümer ohne erneute Anpassungen anderer Elemente unter dem Strich ansteigen.

Zivilkreisgericht-Wahlen beim Landrat

Die Baselbieter Kantonsverfassung soll im Weiteren dahingehend aktualisiert werden, dass künftig nicht mehr das Volk, sondern der Landrat die Mitglieder der Zivilkreisgerichte bestimmt. Das Parlament hatte die entsprechende Verfassungsänderung einstimmig verabschiedet.

Hintergrund dazu ist die zuletzt teils sehr tiefe Beteiligung der Stimmberechtigten an diesen Wahlen. Zudem war es häufig zu stillen Wahlen gekommen. sda.


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