Baselbieter Regierung kritisiert neue AHV-Reform

  17.10.2018 Baselbiet, Politik, Finanzen

 

Die Vorlage setze fast ausschliesslich auf Mehreinnahmen aus der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Reform gehe damit schwergewichtig zulasten der Jüngeren, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort. Diese seien über den zeitlichen Verlauf am stärksten von den erhöhten Steuerbelastungen betroffen.

Eine generellen Erhöhung des Rentenalters hätte dagegen eine doppelte Wirkung, hält die Regierung fest: Die Bezugsdauer verkürze sich und die Beitragsdauer würde verlängert.

Eine langfristige Stabilisierung der AHV erachtet die Baselbieter Regierung als wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Es brauche dazu strukturelle Reformen - «möglichst rasch und nicht erst nach 2030». Die vorgeschlagenen Massnahmen seien ein «erster Schritt in die richtige Richtung». Die vorgeschlagene Angleichung des Rentenalters für Frau und Mann begrüsst die Regierung.

In ihrer Antwort plädiert die Regierung im Weiteren für eine Gleichbehandlung von Aufschub und Vorbezug der Altersrente. Beides sollte monatlich möglich sein. Gemäss dem Vernehmlassungsvorschlag müsste eine Aufschub um jeweils mindestens ein Jahr erfolgen.

Der Bundesrat hatte die Vorschläge für eine Neuauflage der AHV-Reform Ende Juni in die Vernehmlassung geschickt. Das Frauenrentenalter soll auf 65 Jahre erhöht werden. Dazu sind Ausgleichsmassnahmen vorgesehen.

Die Rente soll flexibel zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden können. Einkommen bis 1400 Franken, die nach 65 Jahren erzielt werden, sind nicht beitragspflichtig. Um den Finanzbedarf der vorgeschlagenen Reform zu decken, soll die Mehrwertsteuer erhöht werden. sda. 


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