Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen im Baselbiet umstritten

  28.08.2018 Baselbiet, Politik

Die Kommissionsmehrheit von sieben Personen will eine Mehrwertabgabe nur bei Neueinzonungen einführen und damit Minimalvorgaben des Bundesrechts umsetzen, wie dem am Dienstag erschienenen Kommissionsbericht zu entnehmen ist. Grundeigentümer sollten demnach nicht «unnötig belastet» werden. Zudem seien vertragliche Lösungen etwa zur Abgeltung von Infrastrukturleistungen möglich.

Dagegen will die Kommissionsminderheit von sechs Personen, dass die Gemeinden - wie von der Regierung beantragt - die Kompetenz erhalten sollen, in ihren Zonenreglementen eine Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen bis maximal 30 Prozent des Planungsmehrwerts einzuführen. Damit solle die Gemeindeautonomie respektiert werden. Die Erträge sollen vollumfänglich den Gemeinden zustehen.

Auf eine kantonale Regelung für Um- und Aufzonungen hatte die Regierung verzichtet. Die Mehrwertabgabe für Neueinzonungen will sie gemäss Landratsvorlage auf das Bundes-Minimum von 20 Prozent festgelegen. Bei Neueinzonungen sieht das neue Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten vor, dass Standortgemeinden 25 Prozent des Ertrags erhalten sollen.

Gegenüber der Regierungsvorlage abgeändert hat die Kommission indes die Freigrenze: Die Mehrwertabgabe soll dann eingefordert werden, wenn sie 50\'000 Franken übersteigt. Die Regierung wollte die Grenze bei 30\'000 Franken festlegen.

Mehrwertabgaben sieht das Bundesrecht schon seit 1979 vor. Seit 2014 Jahren ist nun ein revidiertes Bundes-Raumplanungsgesetz mit Vorgaben für eine Mehrwertabgabe in Kraft, das die Kantone bis 2019 umsetzen müssen. Verspätete Kantone dürfen danach keine neuen Bauzonen mehr ausscheiden, bis ihre Abgabe steht. sda.


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