Mehrheit der Baselbieter Landratsfraktionen für Spitalgruppe

  30.08.2018 Baselbiet, Politik, Gesundheit

Die FDP war gegen ein Eintreten auf die Vorlage zur Spitalgruppe. Sie befürchtet, dass die Gruppe nicht steuerbar und zu einem «riesigen Tanker» werde. Dies schränke die Agilität ein. Fraglich sei ausserdem, ob das erhoffte Sparziel von 70 Millionen Franken pro Jahr erreicht werden könne.

Die Schaffung einer «marktbeherrschenden Gruppe» sei zudem nicht zeitgemäss, sagte der FDP-Sprecher weiter. Ein Gesamtnetzwerk mit staatlichen und privaten Spitälern würde eher zu Einsparungen führen. Das Angebot könne auch über Leistungsaufträge gesteuert werden. Der Landrat beschloss ein Eintreten jedoch mit 63 zu 15 Stimmen.

Rückweisung abgelehnt

Die Fraktion von GLP/G-U sprach sich zwar für eine Spitalgruppe aus, jedoch nicht in der vorgesehenen Form. Strukturen müssten radikal verändert und die Zahl der Spitäler verkleinert werden. Den Antrag, den Staatsvertrag zur Spitalgruppe an die Regierung zurückzuweisen und Teile davon neu verhandeln zu lassen, lehnte der Landrat jedoch mit 75 zu 3 Stimmen ab.

Die Spitalgruppe sei der optimale und ein bezahlbarer Weg für eine künftige qualitative Gesundheitsversorgung, sagte eine Sprecherin der Grünen/EVP. Es sei aber auch ein guter Gesamtarbeitsvertrag nötig. Zudem dürfe es keine Entlassungen geben, sagte die SP.

Ohne Spitalgruppe würden nicht die gleichen Verbindlichkeiten gelten, sagten mehrere Befürworter. Die Spitäler würden zudem in einer Konkurrenzsituation bleiben. Es brauche «ein Konstrukt», dass den künftigen Bedürfnissen entspreche, sagte ein CVP/BDP-Sprecher.

Hohe Kosten bei Alleingang

Ein weiterer Alleingang würde zu hohen Ausgaben führen, sagte der Sprecher der SVP. Ausserdem würde die Qualität leiden. Schon heute liessen sich zudem viele Baselbieter ausserkantonal behandeln. Aus heutiger Sicht gebe es keine sinnvolle Alternative zur Spitalgruppe.

Kritische Stimmen gab es in der Debatte zur Mehrfachrolle des Kantons als Planer, Besteller, Eigner und in der Aufsicht. Auch das vorgesehene Beteiligungsverhältnis wurden teils in Frage gestellt.

An der Spitalgruppe soll sich Basel-Stadt mit 66,6 Prozent beteiligen, Basel-Landschaft mit 33,4 Prozent. Bei wichtigen Entscheiden der Generalversammlung muss somit die Zustimmung beider Kantone vorliegen, da für solche eine Zweidrittelsmehrheit vorgeschrieben ist.

Mit der Fusion des Universitätsspitals Basel (USB) und des Kantonsspitals Baselland (KSBL) zum Universitätsspital Nordwest (USNW) ist ein Abbau von Betten vorgesehen. Jeder der vier Standorte Basel, Liestal, Bruderholz und Laufen soll zudem ein klares Profil erhalten. Ihre operative Tätigkeit aufnehmen soll die Spitalgruppe am 1. Januar 2020.

Gesundheitsversorgung unbestritten

Unbestritten war in der ersten Lesung im Landrat die gemeinsame Gesundheitsversorgung. Mit einer gemeinsamen Planung könne das «Wettrüsten» ohne Blick auf den Bedarf zwischen den beiden Basel beendet werden, hiess es von Grünen/EVP. Die SP sprach von der besten Möglichkeit für eine «zukunftsgerichtete Versorgung».

Die SVP zeigte sich erfreut über die «wettbewerbsfreundlichen Regelungen» für den Marktzugang privater Anbieter. Ein Zugang auch für private Spitäler erachtet auch die CVP/BDP als wichtig.

Kritische Anmerkungen gab es von der FDP etwa zur Regulation. Die Partei stelle sich zudem gegen allfällige «überstürzte» Entscheide bei der ambulanten Steuerung, wo es zunächst übergeordnete Regeln des Bundes brauche.

Entscheid nach zweiter Lesung

Einen definitiven Entscheid zu den beiden Staatsverträgen sowie zum Spitalversorgungsgesetz und zum Spitalbeteiligungsgesetz, die aus dem heutigen Spitalgesetz entstehen sollen, fällt der Landrat erst nach den zweiten Lesungen. Die Staatsverträge sollen zudem dem obligatorischen Referendum unterstellt werden, damit die Stimmberechtigten das letzte Wort haben.

Ziele der gemeinsamen Gesundheitsversorgung und der Spitalgruppe sind eine optimierte Gesundheitsversorgung, eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums und die langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region. Eine gemeinsame Bedarfsanalyse soll etwa in gleichlautende Spitallisten in beiden Kantonen münden - volle Freizügigkeit gilt für Patienten bereits seit 2014. sda. 


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