Landrat soll bei unbestrittenen Geschäften Debatte führen können

  20.08.2018 Baselbiet, Politik

 

Die Geschäftsleitung reagiert mit der Vorlage zur Änderung der Parlaments-Geschäftsordnung auf ein Verfahrenspostulat, das der Landrat im Juni überwiesen hatte. Über den Antrag auf Durchführung einer Eintretensdebatte soll keine Diskussion geführt werden können.

Die derzeitige Regelung zur Eintretensdebatte hatte der Landrat erst im Juni 2017 verabschiedet. Damit war eine effizientere Sitzung angestrebt worden. Die Änderung führte im Parlament jedoch dazu, dass in einigen Fällen ein Nichteintretens-Antrag gestellt und dieser später wieder zurückgezogen wurde, sodass dazwischen eine Debatte geführt werden konnte.

Mit der vorgeschlagenen Änderung sei gewährleistet, dass weiterhin der Grundsatz gilt, über Geschäfte, zu denen der Kommissionsantrag ohne Gegenstimme erfolgt ist, keine Eintretensdebatte «um der Debatte willen» zu führen. Sollte eine solche einer überwiegenden Ratsmehrheit jedoch ein Anliegen sein, soll der Landrat gemäss Geschäftsleitung künftig eine Debatte zulassen können. sda.


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