Gute Signale für die Blinden

  24.08.2018 Baselbiet

 

Das kantonale Tiefbauamt hat seine Lichtsignalanlagen weitgehend barrierefrei ausgerüstet. Schweizweit nimmt der Kanton in diesem Bereich eine Vorreiterrolle ein.

Elmar Gächter

Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Kantone, Massnahmen zu ergreifen, um die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Dies gilt insbesondere für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen wie Strassen und Plätze oder Haltestellen und Bahnübergänge des öffentlichen Verkehrs. Aus der Optik der Sicherheit spielen dabei Fussgängerlichtsignalanlagen eine speziell wichtige Rolle. «90 Prozent unserer Anlagen sind behindertengerecht ausgerüstet», sagt Christoph Schaub, der beim kantonalen Tiefbauamt den Fachbereich Signalisation leitet. Damit zähle Baselland zu den führenden Kantonen auf diesem Gebiet.

In enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Blindenbund haben die Fachleute des Tiefbauamts bereits vor Jahren ein Pilotprojekt lanciert, das laufend weiterentwickelt worden ist und den neusten Stand der Technik berücksichtigt. Die wichtigsten Inputs kamen dabei von Sehbehinderten und Blinden. «Sie haben unseren Leuten gleich selber einen Blindenstock in die Hände gedrückt und sie aufgefordert, zu spüren, wie es sich anfühlt, mit diesem Hilfsmittel umzugehen», sagt Schaub.

Die gelben Anforderungskästchen mit ihrem runden roten Sensor gehören bereits zum täglichen Bild an den Lichtsignalanlagen. Blinde oder sehbehinderte Personen lösen mit dem Betätigen des Zusatzdrückers an der Unterseite des Kästchens eine Grünanforderung, ein taktiles Grünsignal (Vibration des Richtungspfeils) und je nach Situation ein akustisches Grünsignal sowie eine Grünphasenverlängerung von drei Sekunden aus. Als zusätzliches Hilfsmittel zeigt ein tastbarer Pfeil neben dem Druckknopf die Gehrichtung beim Fussgängerübergang an. Dieser Richtungspfeil ist das wichtigste und sicherste Element, um blinden und sehbehinderten Menschen durch seine Vibration die Grünphase anzuzeigen. Geplant ist, diesen Pfeil zusätzlich mit dem Hinweis auf mögliche Mittelinseln oder Schienen zu ergänzen.

Sicher dank Kameras
Die moderne Technik macht es möglich: Viele Anlagen sind mit Kameras ausgerüstet, um die Fussgängerübergänge zu überwachen. Sie verlängern automatisch die Grünphase und bilden damit eine eigentliche Rückfallebene, sollten sich nach der vorgegebenen Minimalzeit noch Personen auf dem Fussgängerstreifen befinden. Dies kann nicht nur für Behinderte wichtig sein, sondern beispielsweise für eine grössere Gruppe, welche die Strasse überquert.

In näherer Zukunft werden sich Sehbehinderte und Blinde zudem mit ihrem Handy bei der Anlage anmelden und so die Grünphase auslösen können.

Martin Münch, Berater für sehbehinderten- und blindengerechtes Bauen bei der Beratungsstelle des Schweizerischen Blindenbunds, attestiert dem Kanton Baselland, mit seinen Anlagen gut aufgestellt zu sein. Schweizweit hingegen seien noch zu viele verschiedene Systeme in Betrieb, die bei Sehbehinderten und Blinden zu Unsicherheiten führten. Generell appelliert er an die Verantwortlichen, bei Projekten die Blindenorganisationen beizuziehen. Er erwähnt als Negativbeispiel den Busbahnhof Liestal. «Die akustischen Anzeigen über die Fahrzeiten der Busse sind zwar toll, die Anordnung der Stelen hingegen lässt zu wünschen übrig. Dies hätte bei Beizug von Beratungsstellen für Sehbehinderte und Blinde vermieden werden können», ist Münch überzeugt.


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