BL-Wohnkosten-Initiative zugunsten Gegenvorschlag zurückgezogen

  14.08.2018 Baselbiet, Politik

Das Parlament hatte den Gegenvorschlag am 28. Juni in zweiter Lesung mit 58 gegen 15 Stimmen beschlossen. Es legte dabei die Gültigkeit rückwirkend per Jahresbeginn 2018 fest, nicht wie von den Initianten gefordert per Jahresbeginn 2016. Gegen den früheren Termin hatten sich Gemeinden wegen grossen administrativen Aufwandes gewehrt.

Ziel der Gesetzesänderungen ist eine bundesrechtskompatible Neuregelung der Baselbieter Eigenmietwert-Besteuerung ohne Belastung der Wohneigentümer mit ungewollten Mehrkosten. Die Höhe des Eigenmietwertes soll beim Bundes-Mindestansatz von 60 Prozent des Marktmietwertes bleiben. Auf diese soll ein unzulässig tieferer Wert gegebenenfalls erhöht werden.

Auslöser Bundesgerichts-Rüffel

Sowohl die Wohnkosten-Initiative eines bürgerlichen Komitees um Wirtschaftskammer-Direktor und FDP-Landrat Christoph Buser als auch der Gegenvorschlag sind Reaktionen auf ein Bundesgerichtsurteil von 2017. Das hatte die Berechnung des Eigenmietwerts im Landkanton als verfassungswidrig taxiert: Die Werte fielen zu oft zu tief aus, was zu einer Besserstellung von Wohneigentümern gegenüber Mietern führte.

Der Landrat hatte die derzeit geltende Ermittlung des Eigenmietwerts 2015 im Rahmen einer Revision des Steuergesetzes verabschiedet und per Anfang 2016 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig waren die Pauschalabzüge für den Unterhalt einer Liegenschaft auf 12 beziehungsweise 24 Prozent gesenkt worden.

Unterhaltsabzug und Eigenmietwert sind Teile desselben Ausgleichssystems. Weil das Bundesgericht nur die Bestimmungen zum Eigenmietwert aufhob, würde ohne erneute Anpassungen die Steuerbelastung für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer unter dem Strich ansteigen. Die Initianten schreiben dazu von einer faktischen «Steuererhöhung», die sie auf 17 Millionen Franken beziffern. sda.


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