Absolutes Feuerverbot: 45 Verstösse im Baselbiet - keine Brände

  02.08.2018 Baselbiet, Polizei

Am Donnerstag bedankten sich die kantonalen Behörden per Medienmitteilung für «das Verständnis und die Disziplin» der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Feuerverbot. Dieses war am Montag erlassen worden, weil die Waldbrandgefahr wegen anhaltender Trockenheit und Hitze auf die höchste Stufe erhöht worden war.

Die Rede ist von «vergleichsweise wenigen Einzelfällen», die sich nicht an das breit kommunizierte Feuerverbot hielten. Die Verstösse wurden laut einem Polizeisprecher im ganzen Kantonsgebiet begangen. Feuerwerk hätten eher Jugendliche angezündet, einen Grill oder Feuer hingegen eher Erwachsene - genaue Zahlen gibt es nicht.

Strafrechtliche Konsequenzen
Erwischt wurden indes nicht alle Sünder. Bei Feuerwerk etwa ist laut dem Sprecher schwierig, rechtzeitig vor Ort zu sein und das Delikt einer Person zuzuordnen. Dennoch habe es «einige Verzeigungen» gegeben. Die Betreffenden haben nun ein Strafverfahren am Hals.

Für Feuerverbots-Verstösse gibt es kein fixes Strafmass. Laut der Baselbieter Staatsanwaltschaft ist jeweils die konkrete Situation samt allfälligem Schaden und Gefahrenlage zu beurteilen und sind entsprechend die Delikte zu definieren. Ein Schuldspruch führt zu einer bestimmten Anzahl Tagessätze, die das Gericht einkommensabhängig festlegt.

Nicht nur diese eigentliche Strafe fällt situativ aus, sondern auch die Verfahrenskosten, die zusätzlich zu bezahlen sind - hierbei mindestens dreistellig. Ein Schuldspruch bei einem Vergehen - falls das Gericht mehr als eine Übertretung feststellt - führt zudem zu einem Eintrag ins Strafregister, mit Folgen etwa bei der Wohnungs- oder Jobsuche.

Feuerverbot gilt weiter
Gemäss dem kantonalen Gesetz über den Bevölkerungsschutz kann eine Missachtung des Verbotes mit einer Busse bis zu 10\'000 Franken geahndet werden. Laut dem Baselbieter Krisenstab müssen Verursacher von Wald- und Flurbränden auch die Kosten für Bekämpfung und Wiederherstellung tragen.

Die Baselbieter Behörden erinnern nun daran, dass das Feuerverbot bis auf expliziten Widerruf weiterhin strikte einzuhalten sei. Das Brandrisiko werde erst nach längeren Niederschlägen nachlassen. Solche sind gemäss Wetterberichten nicht so bald in Sicht.

Das flächendeckende Feuerverbot gilt für sämtliche Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohlegrills sowie auch Cheminées. Einzig Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet bleiben erlaubt, sofern man die nötige Sorgfalt walten lässt. Ausdrücklich verboten ist zudem auch, brennende Raucherwaren und Streichhölzer wegzuwerfen.


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